Ich habe bisschen im Internet gelesen. Es scheint wohl so zu sein, dass Pflichtpraktika sozialversicherungsfrei sind. Wenn dem so ist, würdest du keine 122 SV-Abgaben zahlen sondern weiterhin deine studentische KV, die über 30 Jahre höher liegt.
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/...ersichert.html
Wie es in dem Fall mit einem Minijob aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.
Bekommst du denn Bafög?