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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Ober-Unarzt
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    Wenn die STIKO und das RKI dir als Experten für Impfempfehlungen nicht ausreichen, wer denn dann bitte?

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  2. #12
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
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    Endspurt zu... äh ja... zu...
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    Auffrischung ist hier nur noch alle 20 Jahre notwendig mittlerweile bei Personen zwischen 25 und 65 Jahre. Nach Verletzungen wird gemäss Bundesamt für Gesundheit aufgefrischt, wenn die letzte Impfung länger als 10 Jahre her war...
    Geändert von Eilika (30.08.2014 um 15:40 Uhr) Grund: nochmal genau nachgeschaut
    Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)



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  3. #13
    Platin Mitglied
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    893
    Jedenfalls ist es auffällig, dass in anderen europäischen Ländern anders verfahren wird. In England wird nicht einmal die 10-jährige Auffrischimpfung empfohlen, sondern propagiert einen lebenslangen Impfschutz nach der Grundimmunisierung. In der Schweiz gilt die 10-jährige Auffrischempfehlung erst ab >=65. Ist das RKI und das STIKO schlauer als alle anderen? Oder Deutschland ein Land, in dem zu viel geimpft wird?

    Das sollte aber nicht in eine Grunddiskussion ausarten, ich wollte ja nur wissen, ob ihr impfen würdet oder nicht und die Frage hast du ja nun beantwortet.



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  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von bremer Beitrag anzeigen
    Jedenfalls ist es auffällig, dass in anderen europäischen Ländern anders verfahren wird.
    Während einer Famulatur in England ist mir die Diskrepanz zwischen den Empfehlungen der einzelnen Länder auch aufgefallen. Man müsste mal gucken, wie industrienah die "Experten" der STIKO sind. Ich denke schon, daß die STIKO-Empfehlungen einem gewissen Sicherheitswahn unterliegen, aber auch pharmaindustriephil sind.
    Dennoch würde ich mich sowohl in einer Prüfung, als auch bei der Behandlung von Patienten, streng an die STIKO-Richtlinien halten. Denn diese werden bei Streitigkeiten wohl am ehesten als Entscheidungsgrundlage genommen.



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  5. #15
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
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    Ober-Unarzt
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    Die Argumentation "woanders wird das aber soundso geregelt" beinhaltet bedauerlicherweise nicht den Freifahrtschein für eigene Medizin. Die Empfehlungen bei uns stehen, wenn es Probleme gibt, wird Anwalt der Kläger sich auf die deutschen Empfehlungen berufen. Und dann liegt der Zonk in deinem Tor.

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