Dazu habe ich auch was interessantes. Bin selber ja SOFA, wer die Abkürzung kennt, weiß wovon ich rede. Heisst Sozialversicherungsfachangestellter... Kurzum: Mir wurde eine Neubildung der Haut/Hautanhangsgebilde bei einem praktischen Arzt entfernt. Kostenpunkt etwa 50 Euro. Das Gewebe wurde, im Rahmen der Sorgfaltspflicht, welche ich ausdrücklich begrüße!!!, eingesandt zur histologischen Aufbereitung. Dummerweise wurden dann spezielle immunhistologische Färbemethoden fällig. Und obendrein, weil der Pathologe mit Zusatzbezeichnung Dermatohistopathologie, nach zich Zusatzfärbungen sich bei dem Befund Dermatoifibrom noch nicht sicher war, wurde es an seinen alten Ordinarius an die Nahe Unihautklinik geschickt. Der macht natürlich alles nochmal ;) Warum auch nicht^^ Am Ende: Zwei Rechnungen. Beide um die 250 Euro. Völlig legitim! (Leider muss ich das gestehen, es ist LEGITIM! Direkt GOÄ Standard.) Aber: Warum?
Bei genauerer Nachfrage bei zuweisenden Kollegen ergibt sich das Spektrum der gegenseitigen Zuweisung zwischen den beiden Kollegen bei "unklarer Diagnose" als ziemlich breit ;) Also man kann auch legitim bescheissen.
Ich meine, ich zahle nix selbst. 100% ohne Selbstbehalt. Die Beitragsrückerstattung habe ich bislang noch nie bekommen, da ich ja zweimal im Jahr zum zahnärztlichen Kollegen gehe und meiner PKV das reicht, die BRE zu streichen ;) Insofern, wieso selbst bezahlen?
Aber ich sehe mich als Patient auch in der Pflicht, sinnfrei begründete zichfach Sätze nicht zu zahlen und der PKV das auch so zu stecken, dass das nicht soooo derbe schwierig war....