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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    ehem-user-19-08-2021-1408
    Guest

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    Ich kenne mich zu den einzelnen Ziffern selbst nicht aus, aber die Begründungen auf meinen Rechnungen für den Höchstsatz gehen mir auch manchmal auf den Keks.
    Highlight war mal: "Meine Hausärztin hat nen Knoten im Sono gesehen. Ich bräuchte ein SD-Szinti."
    -> 3,5facher Satz, weil "Unklare Anamnese" WTF? Soll die Krankenversicherung denken, ich hab nen Knall?

    Da ich aber sehr selten beim Arzt bin und keine Selbstbeteilung habe, sehe ich das eher entspannt.



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  2. #12
    Oberstabsarzt
    Mitglied seit
    22.06.2013
    Ort
    Erlangen
    Beiträge
    473
    Dazu habe ich auch was interessantes. Bin selber ja SOFA, wer die Abkürzung kennt, weiß wovon ich rede. Heisst Sozialversicherungsfachangestellter... Kurzum: Mir wurde eine Neubildung der Haut/Hautanhangsgebilde bei einem praktischen Arzt entfernt. Kostenpunkt etwa 50 Euro. Das Gewebe wurde, im Rahmen der Sorgfaltspflicht, welche ich ausdrücklich begrüße!!!, eingesandt zur histologischen Aufbereitung. Dummerweise wurden dann spezielle immunhistologische Färbemethoden fällig. Und obendrein, weil der Pathologe mit Zusatzbezeichnung Dermatohistopathologie, nach zich Zusatzfärbungen sich bei dem Befund Dermatoifibrom noch nicht sicher war, wurde es an seinen alten Ordinarius an die Nahe Unihautklinik geschickt. Der macht natürlich alles nochmal ;) Warum auch nicht^^ Am Ende: Zwei Rechnungen. Beide um die 250 Euro. Völlig legitim! (Leider muss ich das gestehen, es ist LEGITIM! Direkt GOÄ Standard.) Aber: Warum?
    Bei genauerer Nachfrage bei zuweisenden Kollegen ergibt sich das Spektrum der gegenseitigen Zuweisung zwischen den beiden Kollegen bei "unklarer Diagnose" als ziemlich breit ;) Also man kann auch legitim bescheissen.

    Ich meine, ich zahle nix selbst. 100% ohne Selbstbehalt. Die Beitragsrückerstattung habe ich bislang noch nie bekommen, da ich ja zweimal im Jahr zum zahnärztlichen Kollegen gehe und meiner PKV das reicht, die BRE zu streichen ;) Insofern, wieso selbst bezahlen?

    Aber ich sehe mich als Patient auch in der Pflicht, sinnfrei begründete zichfach Sätze nicht zu zahlen und der PKV das auch so zu stecken, dass das nicht soooo derbe schwierig war....



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  3. #13
    Oberstabsarzt
    Mitglied seit
    22.06.2013
    Ort
    Erlangen
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    473
    Zitat Zitat von Nessiemoo Beitrag anzeigen
    Also bei meinem MRT gab es auch diese 2 Ziffern. Da ich ^sowieso nicht selber zahle, dann gönne ich den Ärzten auch was ^.^
    Überinanspruchnahme und Verzicht des Leistungsbeziehers auf Kontrolle der ihm gestellten Rechnungen können zur fristlosen Kündigung in der PKV führen ;)

    In der GKV gibts sowas wie Überinanspruchnahme ja gottseidank nichtmehr^^



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  4. #14
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Beiträge
    6.534
    Man schadet sich doch letzendlich auch selber als Versicherter, irgendwann werden dann ja die Beiträge erhöht, wenn die Kosten explodieren.
    Als Arzt doch auch, wenn die Bezüge gekürzt werden oder?



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  5. #15
    ehem-user-19-08-2021-1408
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    @ smanpodg
    Die erste Rechnung vom Pathologen würde ich bezahlen. Schließlich hat dein Operateur dir mitgeteilt, dass er etwas wegschickt an einen Kollegen und es untersucht wird. Also hier quasi in deinem Auftrag.
    Der zweiten vom Professor würde ich widersprechen, da du ihn nicht "beauftragt" hast...

    Klar sollen Ärzte verdienen, aber das hier ist doch blanker Hohn.
    Wenn ich Radiologe bin, kann ich doch kein MRT-Bild an 10 Radiologenfreunde schicken, damit dann alle 11 Mann abrechnen können und man dann mit der Knete auf gemeinsam Malle fährt
    Geändert von ehem-user-19-08-2021-1408 (08.11.2014 um 21:41 Uhr)



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