Man kann OptOut übrigens auch separat vom Arbeitsvertrag kündigen. Frist ist glaub sechs Monate. Der Arbeitgeber hat da kein Widerspruchsrecht. Falls es Dir noch was bringt vor dem Stellenwechsel.
Aber er ein Recht auf FZA gibt es AFAIK nicht, die Bestimmungen sind alle offen formuliert so mit "kann," "sollte" - aber muss nicht. Aber sonst müssen sie es halt bezahlen.