ich wüsste jetzt so aus dem Stehgreif nicht, dass der Bereitschaftsdienst generell über eine kündbare Zusatzvereinbarung geregelt wäre... Ist das bei eurem Vertrag so?!? Bei mir ist z.B. nur das Opt-Out eine Zusatzvereinbarung, die quasi parallel zum Arbeitsbeginn unterzeichnet werden "musste" (ich weiß, ist nicht rechtens), aber mit einer Frist von 6 Monaten kündbar ist.
Prinzipiell ist es ja so, dass es ohne Opt-Out schwierig wird Dienste zu machen, ohne über die festgelegte wöchentliche Arbeitszeit hinaus zu kommen.... Meinst du vielleicht das?!
Völlig unabhängig davon glaube ich aber auch nicht, dass die Teilnahme am Bereitschaftsdienst Voraussetzung für die Anerkennung einer Weiterbildung ist!