Cipro hat diese NW, steht auch im Karow, wenn auch nicht gerade fett markiert..........
Ein Schlupfloch würde ich aber noch sehen, wenn man die Frage anfechten will: Der Patient hat einen Atemwegsinfekt, den wir nicht näher beschrieben bekommen. In der Frage steht: Welche Arzneimittelverordnung kann in erster Linie durch ihren Stellvertreter verantwortlich sein? Wir müssen davon ausgehen, dass unser Stellvertreter diesen Atemwegsinfekt leitliniengerecht behandelt hat. Damit würde Cipro als Antibiotikum rausfallen. Zumindest hab ich es in keiner aktuellen Leitlinie gefunden, Auch im Karow steht, dass es zwar eingesetzt werden kann, aber wegen evtl. Resistenzen nicht das Mittel der 1. Wahl ist.
Wäre die Frage allgemeiner formuliert, so wie: Welches Medikament kann generell für die Symptomatik verantwortlich sein?, dann wäre sie wahrscheinlich wasserdicht, so seh ich eine kleine Cance.