Sich dazwischen stellen und die Kugel abfangen ;)
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Also den Nachbarn warnen könnte schon angebracht sein, wenn die Polizei nicht mehr rechtzeitig beim Patienten eintreffen kann...
Und andere Maßnahmen könnte sich zum Beispiel auf eine Einweisung auf eine geschlossene Station wegen akuter Fremdgefährdung (im Rahmen einer akuten Belastungsreaktion oder so) beziehen.
Sich dazwischen stellen und die Kugel abfangen ;)
Sie MUSS es melden, da der Pat den festen Entschluss hat, einen Mord zu begehen. Diese "auf irgendeine andere Weise" abwenden nicht nicht IMPP-tauglich.
wie soll das denn gehen? ich rufe den Nachbarn an und warne ihn?! notfalls verhindere ich es eben auf andere Art und Weise?! Diese Antwort mag zwar noch die "richtigste" sein, aber das kann doch nicht sein.....
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Man könnte den Patienten wegen akuter Fremdgefährdung einweisen...