Ich hab die genaue Formulierung grad nicht im Kopf, aber es heißt doch "es handelt straffrei, wer zum Schutz von Leben eine Straftat begeht", da kann ich also machen was ich will um den Mord zu verhindern. Klar ist die Polizei(-behörde) der erste Anlaufpunkt, aber zur Not kann ich auch das Opfer direkt warnen. So würde ich das verstehen. "Andere geeignete Weise" könnte zB sein, den potentiellen Täter im Krankenhaus aufzuhalten bis die Polizei da ist.