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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Zitat Zitat von Disse-Raum Beitrag anzeigen
    Das mit dem "auf irgendeine andere Weise" abwenden ist aber glaube ich richtig. Der Arzt ist laut AllEx nicht verpflichtet es zu melden, wenn er sich ernstlich bemüht den Täter von dem geplanten Verbrechen abzuhalten.
    +

    Der Arzt muss es melden: $ 138 StGB



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  2. #17
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    Ich hab die genaue Formulierung grad nicht im Kopf, aber es heißt doch "es handelt straffrei, wer zum Schutz von Leben eine Straftat begeht", da kann ich also machen was ich will um den Mord zu verhindern. Klar ist die Polizei(-behörde) der erste Anlaufpunkt, aber zur Not kann ich auch das Opfer direkt warnen. So würde ich das verstehen. "Andere geeignete Weise" könnte zB sein, den potentiellen Täter im Krankenhaus aufzuhalten bis die Polizei da ist.



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  3. #18
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    Es steht aber ein "oder" dazwischen und kein "und". Du MUSST es der Polizei melden.



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  4. #19
    Greg House
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    Das muss aber alles im Verhältnis stehen. Erkläre mal einem Richter warum Du lieber eine Starftat begangen hast statt die Polizei zu informieren?



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  5. #20
    ehem-user-19-08-2021-1408
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    Ich würde mich als Arzt gar nicht an den Schützen wenden.
    Polizei kümmert sich um alles. Die ist im Notfall innerhalb weniger Minuten an jeder Adresse. Das "oder" ist irgendwie falsch. Es stimmt ja nur der erste Teil der Aussage C.



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