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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    The Big Cheese Avatar von OliK87
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    Stellen sogar eine Kontraindikation für die Implantation dar. Und A ist definitiv auch richtig, da der Stimulator ja quasi den Dopamin-Einfluss ersetzt.



  2. #7
    Platin Mitglied
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    D ist die gesuchte Falschaussage und damit anzukreuzen. A ist richtig, ein Nicht-Ansprechen auf L-Dopa ist sogar eine Kontraindikation.



  3. #8
    Parki
    Guest
    Tiefenhirnstimulation ist nur für das IPS zugelassen, nicht für Parkinson Syndrome, eine L-Dopa Wirkung ist somit obligat!



  4. #9
    The Big Cheese Avatar von OliK87
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    Und eine starke kognitive Einschränkung ist ebenfalls eine Kontraindikation.



  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    In den Leitlinien (welche mit Abgelaufen markiert sind) steht beides!

    Zitat:
    Drei kontrollierte Studien haben gezeigt, dass die Tiefe Hirnstimulation bei fortgeschrittenen
    Patienten mit Fluktuationen die Motorik und die Lebensqualität auch dann noch bessert, wenn
    die medikamentöse Standard-Behandlung dies nicht mehr vermag (Deuschl et al. 2006,
    Follett et al. 2010, Williams et al. 2010).
    Besondere Indikationen für die Behandlung mit der Tiefe Hirnstimulation sind gegeben bei
    Patienten mit IPS und
     mit medikamentös nicht behandelbaren hypokinetischen oder hyperkinetischen
    Fluktuationen,
     mit medikamentös nicht einstellbarem Tremor,

    (...)

    Unten heißt es dann:
    Voraussetzungen für die Operation sind:
     Die Zielsymptome müssen nachgewiesenermaßen Dopa-sensitiv sein (formaler,
    ggf. wiederholter L-Dopa-Test erforderlich).

    Wie passt das zusammen?



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