Prinzipiell kannst du jede Frage "rügen".
Wenn du willst, dass die Frage aus der Wertung genommen wird, musst du dem IMPP schriftlich und ausführlich begründen, warum die Frage nicht zu beantworten ist.
Du kannst zum Beispiel darlegen, dass mehrere Lösungen richtig sind, oder aber, dass es überhaupt keine Lösung zu einer Frage gibt. Dabei solltest du entsprechende seriöse Quellen angeben (Lehrbücher, aktuelle Studien oder Artikel aus Fachzeitschriften, vielleicht nicht gerade den Beitrag aus dem "Stern"....)
Es gibt dafür auch eine Frist, die steht in dem kleinen Heft, das man vom Landesprüfungsamt bekommt (ich glaube, etwa 7 Tage?). Adresse steht auch im Internet
Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, ich denke, dass ein Brief reicht. Wenn es bei dir um die Wurst geht, dann vielleicht auch per Einschreiben.
Hoffe das hilft fürs erste....