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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Mod a.D. Avatar von Alles wird gut
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    06.08.2002
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    Marburg
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    fäddisch
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    1.967
    Ich glaube, dass liegt an der Rechtslage. Wenn das IMPP Ergebnisse veröffentlicht müssen diese richtig sein! Das dies nicht immer der Fall ist, haben wir ja nun alle schon mitbekommen.
    Nun, denke ich, würden die von einer Klagenflut überrollt werden, wenn alle die nervösen Studenten mit Rechtschutzversicherung, die Ergebnisse vergleichen.
    Man sieht doch schon hier im Forum, wie fanatisch manche auf "ihrer richtigen" Lösung beharren... wenn das IMPP nicht noch mal alles überprüfen würde, bräuchte es wahrscheinlich ein eigenes Institut, dass alleine mit der Abwicklung von den ganzen Klagen der "Gerichtsmediziner" beschäftigt ist- ob berechtigt oder nicht.
    Lassen sie mich Arzt - ich bin durch!



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  2. #7
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Semester:
    genug
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    7.026
    Original geschrieben von Alles wird gut
    wenn das IMPP nicht noch mal alles überprüfen würde, bräuchte es wahrscheinlich ein eigenes Institut, dass alleine mit der Abwicklung von den ganzen Klagen der "Gerichtsmediziner" beschäftigt ist- ob berechtigt oder nicht.
    Ich bin mir ziemlich sicher, das die Abteilung für Rechtsangelegenheiten beim IMPP ohnehin nicht gerade klein ist.
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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