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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo liebe Leser,

    ich fang mal so an:
    ursprünglich hatte ich immer zwei Berufe, die ein starkes Interesse in mir geweckt haben, das waren der Arzt- und der Polizeiberuf.
    Mit Absolvierung des Abiturs hatte sich dann allerdings der Beruf des Arztes erstmal erledigt für mich (Notendurchschnitt 2,0), dachte ich zumindest bis jetzt.
    Denn ich habe den Polizeiberuf ergriffen und absolviere an einer Polizeiakademie in Niedersachsen zurzeit die Ausbildung. Offiziell nennt sich das Ganze dabei "Polizei-Studium" und wird mit einem Bachelor of Arts abgeschlossen. Bis 2007 nannte sich die Polizeiakademie dabei sogar Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege und wurde mit einem Diplom abgeschlossen. Das obwohl kein Polizei-Student jemals immatrikuliert.

    Nun zu meiner Frage:
    Bekanntlich stehen die Chancen für einen Zweitstudienbewerber, der sich um einen Studienplatz "Humanmedizin" bewirbt relativ schlecht (3% und dann nur mit Begründung, usw.), so dass ich echt in's Überlegen komme, die Ausbildung abzubrechen. Doch dann wurde ich stutzig als ich über folgende Artikel im Netz "stolperte":

    http://www.deutschlandfunk.de/police...ticle_id=35405

    http://www.goettinger-tageblatt.de/N...zeiakademie-ab

    Jene Artikel bezeichnen die Polizeiakademie, namensgebend als Berufsakademie, was gem. hochschulstart.de ein Sammeln von Wartesemestern bedeuten würde. (Zu finden im Merkblatt für Zweitstudienbewerber(pdf) unter folgendem Link:

    http://www.hochschulstart.de/index.php?id=9

    Allerdings irritiert mich immer wieder die Behauptung auf der Polizeiakademie-eigenen Website, der Bachelor seie einem Hochschulabschluss gleichgestellt.

    Wie beispielsweise hier: http://www.polizei-studium.de/studium,35.html

    Erst letztens sagte einer unserer Dozenten sogar, dass dieser Bachelor durch seine Akkreditierung einem (Fach-) Hochschulabschluss gleichkäme.
    Wodurch meine Frage wie folgt lautet:
    Wird ein Studium an der Polizeiakademie, trotz augenscheinlichem BA-Status, als Erststudium nun anerkannt oder gilt sie als Berufsakademie und damit als "wartesemesterschonend"?

    Danke im Voraus!


    PS: Habe Suchfunktion bereits genutzt, allerdings bzgl. meines speziellen Studienganges nichts gefunden ...



  2. #2
    hoppel228
    Guest
    Heyho, abgeschlossenes Studium bei der Polizei (nehme an gehobener Dienst) zählt als Erststudium. Somit wärst du Zweitstudienbewerber und würdest mit dem Erststudium keinen Med-Platz mehr bekommen (siehe Punktzahl von 11 dieses WS und eine Begründung mit Erststudium Polizei würde hss nicht mit Punkten beachten). Wenn du also Med in DL studieren willst, schleunigst abbrechen und Wartesemester sammeln.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    ... in der Tat gehobener Dienst und habe auch keine entsprechende Begründung, außer sonstigen Gründen, die ja den bekannten Gnadenpunkt bringt.
    Schade, dachte dass ein BA-Studiengang, trotz gehobenen Dienstes, nicht Wartesemester "zersetzend" wäre ... kennst Du dich da speziell aus? Weil deine Antwort ziemlich schnell kam ...



  4. #4
    hoppel228
    Guest
    eigene leidvolle Erfahrung



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    ... habe Dir 'ne private Nachricht geschrieben ;)



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