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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
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    Weiß jemand, ob man sich die ZVK-Beiträge auch auszahlen lassen kann? Ich habe nur 39 (falls der Mutterschutz zählt 42) Monate voll und bin damit nicht rentenberechtigt dort. Da ich nicht vorhabe, jemals wieder in einem Krankenhaus zu arbeiten, da das Praxisleben viel zu toll ist, frage ich mich, ob ich irgendwelche Ansprüche auf dieses Geld habe.



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  2. #7
    EinMarshmallowAufAbwegen Avatar von CaliforniaKicky
    Mitglied seit
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    Danke euch für die Antworten. Ich möchte allerdings später auch in eine Praxis gehen, sommit werden das wohl höchstens 3 Jahre in einem Krankenhaus.

    Das ist ja praktisch Betrug! Man muss wohl 5 Jahre eingezahlt haben um überhaupt später von dieser Zusatzversicherung Gebrauch zu machen! Arbeitet man weniger ist ALLES weg und man kann es sich wohl nicht auszahlen lassen! Dagegen müsste man doch klagen!!
    Geändert von CaliforniaKicky (31.10.2014 um 20:26 Uhr)



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    17.03.2006
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    Ist wie bei der "normalen" deutschen Rentenversicherung. Ich hab da auch meine gut 40 Beitragsmonate durch Arbeit während dem Studium etc. und werd nix bekommen. Obwohl, vielleicht schenkt mir meine Frau "Kindermonate" dann hab ich doch wieder Anspruch.



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  4. #9
    TBSE performer Avatar von test
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    Ich dachte, dass man sich die Beiträge beim Ausscheiden rückerstatten lassen kann, sofern man die Wartezeit nicht erfüllt hat (5 Jahre). Ich würde mich an deiner Stelle direkt an deine ZVK wenden und nachfragen. Du bekommst aber natürlich nur den Arbeitnehmer Anteil zurück.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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  5. #10
    EinMarshmallowAufAbwegen Avatar von CaliforniaKicky
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    @test: das hoffe ich sehr. Werde mich mit den schlümpfen auf jedenfall unterhalten!



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