MEin letzter Beitrag bezog sich vor allem auf Muriel. Sorry, wenn das falsch rüberkam. Rückerstattung geht meines Wissens nur, wenn man vor einer Zeit von 60 Monaten aus der Zusatzversorgung ausscheidet, so lange man dort arbeitet wohl nicht. Aber du kannst dich ja auch diesbezüglich mal bei deiner Personalabteilung bzw. ZVK erkundigen.