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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Ort
    Mainz
    Semester:
    been there; done that!
    Beiträge
    2.123

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    CaliforniaKicky: hast du inzwischen in der Perso Antwort auf deine hier gestellte Frage erhalten?!



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  2. #12
    TBSE performer Avatar von test
    Mitglied seit
    19.01.2003
    Ort
    Freiburg
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    5.612
    MEin letzter Beitrag bezog sich vor allem auf Muriel. Sorry, wenn das falsch rüberkam. Rückerstattung geht meines Wissens nur, wenn man vor einer Zeit von 60 Monaten aus der Zusatzversorgung ausscheidet, so lange man dort arbeitet wohl nicht. Aber du kannst dich ja auch diesbezüglich mal bei deiner Personalabteilung bzw. ZVK erkundigen.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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  3. #13
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
    Ort
    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    Ich werde mich da mal erkundigen. Und wenn es nur 200€ oder so wären, wäre das wohl nett. Danke jedenfalls, test.



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  4. #14
    EinMarshmallowAufAbwegen Avatar von CaliforniaKicky
    Mitglied seit
    31.05.2007
    Beiträge
    261
    @ mainzer: ja, ich bin pflichtversichert bei der ZVK und bekomme bald so einen Bestätigungsschreiben. Und dann werde ich die ZVK fragen wie ich wenigstens meine Beitrag wieder zurückbekomme, da ich ja jetzt schon weiß, dass ich die 60 Monate nicht bekomme.



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  5. #15
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
    Ort
    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.976

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    Soweit ich das jetzt bei meinem letzten Gespräch in der Personalabteilung meines neuen Arbeitgebers mitbekommen habe, bleiben die Beiträge einfach dort und werden dann, wenn Du in Rente gehst, ausbezahlt.

    Habe nämlich das Problem, daß ich bisher in 3 verschiedene Kassen eingezahlt habe: ZVK Ort A, ZVK Ort B und VBL.
    Die beiden ZVKen erkennen Beiträge und Zeiten gegenseitig an, die VBL erkennt (wenn ich das jetzt noch richtig in Erinnerung habe) zwar die Zeiten an, aber führt die Beiträge nicht mit den beiden anderen zusammen. Jetzt habe ich zwar die 60 Monate voll, werde aber später von beiden Kassen getrennt Beiträge ausgezahlt bekommen. Doof, aber offenbar Usus.

    Mein Vater, der in seiner "Jugend" mal 2 Jahre beim Bundesgrenzschutz in der Schweiz war, bekommt jetzt - 50 Jahre später - auch Renten von verschiedenen Stellen ausgezahlt, darunter eben aus der Schweiz..... wie man da nicht den Überblick verlieren soll.........

    @ Ally: hast Du zufällig eine Ahnung, ob wir vielleicht sogar später mal aus Frankreich Rente bekommen??
    Don't be afraid of work - fight it!!





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