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Sorry, habe endlich (nur über Google...) meinen alten Beitrag hierzu wieder gefunden:
http://www.medi-learn.de/foren/archi...p/t-89677.html
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Danke für diese "Erinnerung". Ich kopiere noch mal das Zitat von Muriel:
Wenn ein Arbeitnehmer an einem Sonntag oder einem Feiertag hätte arbeiten müssen, wegen Krankheit aber ausfällt, dann muss die Lohnfortzahlung einen vereinbarten (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag) Sonntags- bzw. Feiertagszuschlag enthalten.
Quelle:http://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung.html