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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    23.09.2005
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    Hallo,
    Kennt ihr diese Problematik:
    Mein Patient will eine Bescheinigung, dass er aufgrund einer OP nicht mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln nach der Entlassung zum Verbandswechsel zum Niedergelassenen oder zu uns in Krankenhaus kommen kann.
    Ich soll einen Brief schreiben, den er dann so bei der Kasse einreichen kann-die hätten das bereits bestätigt.
    Mein Patient ist 80, aber fit, hat nun beidseits Spalthauttransplantate auf deine Unterschenkelulzerationen.
    Keiner kann ihn mit dem Auto bringen.
    Ist das so,dass die Kassen das machen?
    Danke!



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  2. #2
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
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    Natürlich "machen" die Kassen das, aber kann er echt nicht mit dem Bus fahren, wenn da nurnoch ein Verband drauf ist?
    Wenn Du die Krankenkasse anrufst und denen die Frage stellst, "ob sie das bezahlen, wenn der Arzt das bescheinigt" wird der 0815-Berater mit "ja" antworten....und dann musst Du einen Arzt finden, der dir das bescheinigt. Woher soll der Berater am Telephon wissen, dass bloss noch 2 Briefmarkenpflaster auf der rechten Pobacke kleben?
    Ganz einfache Kiste.

    Du unterschreibst das, Du bist verantwortlich. Hast Du keinen OA den Du fragen kannst?

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  3. #3
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Mitglied seit
    04.04.2002
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    10.912
    Im Zweifelsfall ehrlich gesagt keine Ahnung, ob die Kassen das machen.
    Aber auf der anderen Seite: im Zweifelsfall muss der Patient sich ja mit der Kasse auseinandersetzen. Wenn er sagt, er braucht so eine Bescheinigung - ich muss nur mal selbst überlegen, welche bekloppten Bescheinigungen ich von wo im Laufe meines Lebens schon gebraucht habe, für irrsinnige Anlässe...
    Von daher: Wenn du den Eindruck hast, du hast einen Patienten vor dir, der die Hilfe real braucht, dann schreib ihm doch die Bescheinigung.
    (80 Jahre, keine Angehörigen zum Fahren, offenbar chronische Ulcerationen (CVI, nehme ich mal an) mit zN Meshgraft... da hätte ich wenig Bauchschmerzen, mal den berühmten Taxischein zu unterschreiben...)



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  4. #4
    Von hier an blind Avatar von Logo
    Mitglied seit
    30.10.2004
    Ort
    war Kiel
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    Kann ich denn als Arzt im KH längerfristig für den ambulanten Bereich so unproblematisch Transportscheine ausstellen?
    In unserer Fußambulanz war das immer schwierig, da war es poststationär nur für einen sehr kurzen Zeitraum möglich Verordnungen (!) vorzunehmen. Der Rest musste immer via HA erfolgen... Was aber auch kommunizierbar war. Mit Kassensitz entfiel das Geeiere dann...
    Evtl. gibt es bei Transportscheinen auch solche Schwierigkeiten?

    Erzähl mal wie das gelöst wurde.
    Pure Vernunft darf niemals siegen!



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  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
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    Hotline- oder Kundencenter-Mitarbeiter von Krankenkassen sagen viel, wenn der Tag lang ist. Meistens wissen Sie es einfach nicht besser, weil sie schlichtweg von den ganzen Bestimmungen keine Ahnung haben (können). Solche Mitarbeiter sind fürs "Lächeln und Winken" zuständig und in der Regel nicht für kompetente Beratungen im Einzelfall.

    Was der Patient braucht sind Taxischeine für die Behandlungen und keine diffuse Bescheinigung vom Krankenhaus. Denn ob der Patient tatsächlich auch im Verlauf keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann, kann der Krankenhausarzt vorweg gar nicht beurteilen.
    Wenn er also zu euch kommt, Taxischein ausstellen (bei der momentanen Konstellation hätte ich da auch keine Probleme mit) wenns indiziert ist. Alles andere ist Glaskugelleserei und wird spätestens beim MDK abgeschmettert.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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