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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Also dem Arbeitgeber einen Brief zurückschicken mit der Aussage: Fachkunde Strahlenschutz noch nicht vorhanden. Kostenübernahme für den Grundkurs und den Aufbaukurs/Spezialkurs erbeten.

    Mir wurden bisher alle Strahlenschutzkurse bezahlt und ich hab dafür auch fortbildungsfrei bekommen. Hab den im Helmholtz-Zentrum nahe München gemacht. War jeweils Dienstag-Donnerstag und war eher langweilig. Aber nachdem es bezahlt wurde und ich extra frei bekam (kein Freizeitausgleich, keine Urlaubstage) gings schon...
    Anders hätte ich es auch nicht gemacht.

    Das ist ja nur wieder was wo der Arbeitgeber will dass man mehr Verantwortung übernehmen soll und nachts Röntgenbilder selbst beurteilen soll. Dafür bekommt man ja sonst nichts. Keinen Cent mehr, nur mehr Arbeit und mehr Verantwortung. Wenn man die Kurse auch noch selbst bezahlen soll dann... geht gar nicht.
    Geändert von anignu (18.01.2015 um 12:30 Uhr)



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Die Fachkunde ist nur dafür da, dass du überhaupt Bilder machen darfst ohne das ein Radiologe die rechtfertigende Indikation prüfen muss. Die Befundung steht auf einem ganz anderen Blatt...

    Und die Häuser, die das verlangen, übernehmen in der Regel die Kosten. Bei uns ist das üblich, dass man das mit Vertragsunterzeichnung auch zur Unterschrift vorgelegt bekommt, dass man die Fachkunde für Notfalldiagnostik schnellst möglich zu erlangen hat.



  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von syrger001
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    Danke für euere Antworte!



  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Man studiert 6 Jahre Medizin und darf trotzdem nichts...für jede Scheiße muss man ein Zertifikat haben - Röntgen, Doppler, Sono usw....

    Da es sich hier um eine Pflichtfortbildung handelt, MUSS der AG die Kosten übernehmen. Wenn er was anderes behauptet, würde ich den Mittelfinger zeigen...



  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Reflex Beitrag anzeigen
    Die Fachkunde ist nur dafür da, dass du überhaupt Bilder machen darfst ohne das ein Radiologe die rechtfertigende Indikation prüfen muss. Die Befundung steht auf einem ganz anderen Blatt...
    Jein... ich kenn das so dass es drum geht nachts Bilder zu "rechtfertigen" und logischerweise nachts dann auch die Bilder zu befunden. Natürlich muss sich der Assi dann die Bilder auch anschauen. Es macht ja keinen Sinn ein Bild zu verlangen weil man irgendetwas ausschließen will/muss und dann dieses auf dem Bild nicht erkennen kann.
    Den schriftlichen Befund mit allen Einzelheiten liefern ist dann wieder was anderes. Das macht dann schon der Radiologe. Oder der Oberarzt. Je nach Klinik...



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