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Zitat von
Moorhühnchen
Also kurz: was DARF ich mit der Notfalldiagnostik und wovon lass ich die Finger (mehr als großzügig)?
Du darfst Röntgendiagnostik im Rahmen der Notfallversorgung ( einfache
Röntgendiagnostik im Rahmen der Erstversorgung ohne
CT: Schädel-, Stamm- und Extremitätenskelett, Thorax,
Abdomen ), keine postoperative Routinediagnostik ( obwohl das ist jedenfalls je nachdem auch argumentierbar ) bei gegebener rechtfertigender Indikation anordnen. Ich würde mir aber nicht unbedingt zutrauen bei Extremitätenverletzungen eine ausreichende rechtfertigende Indikation zu stellen ( wann ct, wann röntgen? ) . Was du hier verantworten kannst liegt bei dir - aber letztlich stehst du für die Indikation auch gerade...