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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #66
    Dunkelkammerforscher
    Mitglied seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.755

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    Natürlich musst du von dir indizierte Bilder auch beurteilen können oder zeitnah jemand an der Hand haben der es befundet... im übrigen ist eine Fehlbeurteilung eines Bildes rechtlich weniger schlimm als das nicht durchführen einer eigentlich indizierten Untersuchung, siehe https://www.anwalt.de/rechtstipps/de...en_124689.html



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  2. #67
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Mitglied seit
    11.01.2006
    Ort
    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.976
    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Natürlich musst du von dir indizierte Bilder auch beurteilen können oder zeitnah jemand an der Hand haben der es befundet... im übrigen ist eine Fehlbeurteilung eines Bildes rechtlich weniger schlimm als das nicht durchführen einer eigentlich indizierten Untersuchung, siehe https://www.anwalt.de/rechtstipps/de...en_124689.html
    Inwiefern stehe ich dann als einziger Fachkunde-Inhaber und im Haus Anwesender in der Pflicht?
    Ich bin Anästhesistin und sehe irgendwo nicht ein, mich für jeden internistischen und chirurgischen Patienten, der nachts ein Röntgen braucht, rausklingeln zu lassen, nur weil sonst keiner der im Haus Anwesenden die Fachkunde hat - so nebenher zu Intensiv, IMC, OP und Kreißsaal-Bereitschaft.
    Die sagen natürlich, "Wir können ja nicht für jedes Röntgen den Hintergrund reinholen" (Ja, aber den Anästhesisten rausklingeln, das geht wohl oder wie?)
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  3. #68
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.05.2017
    Beiträge
    171
    Da für die Fachkunde ja offiziell auch die Sachkunde erworben wurde, sollte man schon aufpassen wenn kein Radiologe nachts da ist, der alles befundet. Offiziell wurden ja z.B. für die Notfallfachkunde 600 Untersuchungen durchgeführt ("in angemessenem Verhältnis von Indikation, Durchführung, Befundung). Zu behaupten man hat nie befundet, weil das ja der Radiologe macht funktioniert jedenfalls nicht mehr wenn man die Fachkunde hat. Iwie musste die Sachkunde ja erworben werden (wenn auch nur offiziell ;))



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  4. #69
    Fachschwamm Avatar von Meuli
    Mitglied seit
    14.09.2004
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    wer wohnt in der Ananas
    Semester:
    ganz tief im Meer
    Beiträge
    17.358
    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Die sagen natürlich, "Wir können ja nicht für jedes Röntgen den Hintergrund reinholen" (Ja, aber den Anästhesisten rausklingeln, das geht wohl oder wie?)
    Na Hühnchen, das war ja noch nie ein Problem ...
    Carol Hathaway: You're *a med student*?
    Abby Lockhart: What can I say? I crossed over to the Dark Side.

    _______________


    "Der Kerl hat mir keine Schokolade angeboten. Und selbst hat er auch keine gefuttert. Mit anderen Worten: Normal war der nicht!" (aus: TKKG 54: Alarm! Klößchen ist verschwunden)



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  5. #70
    Platin Mitglied
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    Balkonien
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    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Inwiefern stehe ich dann als einziger Fachkunde-Inhaber und im Haus Anwesender in der Pflicht?
    Ich bin Anästhesistin und sehe irgendwo nicht ein, mich für jeden internistischen und chirurgischen Patienten, der nachts ein Röntgen braucht, rausklingeln zu lassen, nur weil sonst keiner der im Haus Anwesenden die Fachkunde hat - so nebenher zu Intensiv, IMC, OP und Kreißsaal-Bereitschaft.
    Die sagen natürlich, "Wir können ja nicht für jedes Röntgen den Hintergrund reinholen" (Ja, aber den Anästhesisten rausklingeln, das geht wohl oder wie?)
    Um das Anmelden wirst du dich im Zweifelsfall nicht drücken können, wenn dein Arbeitgeber das so vorsieht. Aber du könntest beispielsweise darauf bestehen, dass z.B. das Sprunggelenk vorher fachärztlich klinisch untersucht wird



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