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Wie gesagt, ich würde alles beantragen, was Du bekommen kannst. Vielleicht wechselst Du ja den AG, vielleicht wird mal ein neues Gerät gekauft (DVT z.B.) oder Du entdeckst Dein Herz für Intervention. "Zuviel" FK schadet nichts, aber zuwenig kann durchaus Probleme bringen.
Schon allein, weil die Beantragung mit Schreibkram und auch Kosten (die hoffentlich der AG trägt), verbunden ist, würde ich gucken, so viel wie möglich auf einmal zu beantragen und nicht jedes Jahr eine weitere Teil-FK drauf bis zum FA...
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
WIE BITTE? Rein beruflich induzierte Mehrkosten, die zu 100% dem AG zugute kommen (es sei denn, Du hast zufällig eine Röntgenpraxis im Keller) werden nicht übernommen? Und das im Jahr 2019? Ohne Worte...
Tipp: ich würde die Rechnungen trotzdem einreichen mit entsprechender Begründung. Und vielleicht schlau machen, ob es in den anderen Abteilungen auch so läuft oder ob das eine Marotte des betreffenden Chefs ist.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
Übrigens ist die geschilderte Vorgehensweise schlicht illegal: vom AG angeordnete Fortbildungen sind nach geltender Gesetzeslage zu bezahlen. Punktum. Es handelt sich hierbei ja nicht um eine freiwillige Veranstaltung, die Du Dir ausgesucht hast. Ich persönlich würde es mir auch nicht gefallen lassen, den Tag von meinen Fortbildungstagen abziehen zu lassen. Zum Glück scheint es ja doch eher üblich zu sein, daß diese Kosten ohne wenn und aber übernommen werden.
Wie schätzt Du Perspektiven bei einem AG ein, der sich zum einen offen illegal verhält und zum anderen seine "Wertschätzung" dahingegend demonstriert, daß auch schon für Kleinbeträge von vielleicht 300 EUR für einen SSK oder so ein Faß aufgemacht wird? Uni hin oder her..
Übrigens kann es durchaus vorkommen, daß Dich das Finanzamt dann auch noch mal in die Pfanne haut, wenn Du diese Kosten dann geltend machen willst. Es ist durchaus bekannt, daß diese Strahlenschutzkurse obligatorisch sind und daher vom AG zu tragen, es sei denn, Du legst dem Finanzamt einen Schrieb vor, daß die Kosten nicht übernommen wurden. Was der AG aber kaum tun wird, weil er damit zugeben würde, gegen geltendes Recht zu verstoßen.
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Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
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