Nix Urteile dazu...der Fall ist doch klar. Eine kurze Internetrecherche nach "wann muß ein Arbeitgeber für Fortbildungen aufkommen" ergibt zig Seiten von Arbeitsrechtlern, Gewerkschaften etc. wo alles haarklein erläutert ist inkl. Rechtsquellen. Angeordnet heißt Kostenübernahme. Basta.
Neben den reinen FB-Kosten wäre auch noch für die Fahrtkosten und evt. Verdienstausfall aufzukommen.
Vermutlich wird man sich aber damit rausreden, daß Du per Unterschrift auf Dein Recht verzichtet hat...und ob dieser Vertrag so sittenwidrig ist, mögen Juristen beurteilen. Wäre doch was für den MB, falls Du da Mitglied bist. Wer sich in den Tarifverträgen nicht um eindeutige Regelungen kümmert, der darf auch ein Beratungsgespräch mit Jungärzten machen.