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  1. #81
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Wir mussten bei Einstellung einen Wisch der Personalabteilung unterschreiben das wir die Kurse machen müssen sie aber explizit nicht bezahlt bekommen... Am Nachbar-Uniklinikum ist es wohl genauso.

    Hast du zufällig Links zu entsprechenden Urteilen @tarumo? Dann würde ich das nochmal ansprechen ;) Das ich die Kurse zwingend von Seiten des Arbeitgebers machen muss habe ich ja sogar schriftlich vorliegend.

    Nachtrag:
    "Was der AG aber kaum tun wird, weil er damit zugeben würde, gegen geltendes Recht zu verstoßen."
    Ich habe das schwarz auf weiß das ich die Kurse zwingend so schnell wie möglich machen muss, die Kosten aber nicht übernommen werden. Musste ich ja unterschreiben bevor ich überhaupt einen Arbeitsvertrag bekommen hab.
    Geändert von freak1 (16.06.2019 um 14:50 Uhr)



  2. #82
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Wir mussten bei Einstellung einen Wisch der Personalabteilung unterschreiben das wir die Kurse machen müssen sie aber explizit nicht bezahlt bekommen... Am Nachbar-Uniklinikum ist es wohl genauso.
    Hast du zufällig Links zu entsprechenden Urteilen @tarumo? Dann würde ich das nochmal ansprechen ;) Das ich die Kurse zwingend von Seiten des Arbeitgebers machen muss habe ich ja sogar schriftlich vorliegend.
    Nix Urteile dazu...der Fall ist doch klar. Eine kurze Internetrecherche nach "wann muß ein Arbeitgeber für Fortbildungen aufkommen" ergibt zig Seiten von Arbeitsrechtlern, Gewerkschaften etc. wo alles haarklein erläutert ist inkl. Rechtsquellen. Angeordnet heißt Kostenübernahme. Basta.
    Neben den reinen FB-Kosten wäre auch noch für die Fahrtkosten und evt. Verdienstausfall aufzukommen.

    Vermutlich wird man sich aber damit rausreden, daß Du per Unterschrift auf Dein Recht verzichtet hat...und ob dieser Vertrag so sittenwidrig ist, mögen Juristen beurteilen. Wäre doch was für den MB, falls Du da Mitglied bist. Wer sich in den Tarifverträgen nicht um eindeutige Regelungen kümmert, der darf auch ein Beratungsgespräch mit Jungärzten machen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #83
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ich hätte, glaube ich, auch keinen Vertrag mit einem AG unterschrieben, der einen schon VOR Arbeitsaufnahme versucht, übers Ohr zu hauen. Natürlich hätte man sich ja auch laaaaange Zeit lassen können mit dem Kurstermin- viele sind halt schon ausgebucht Und mit der schriftlichen Aufforderung versucht man gleich nochmal Euch die Verantwortung zuzuschieben, wenn Dienste anstehen und die FK nicht da ist. Machst Du überhaupt schon Dienste? Und wie ist es bei den FA/OÄ? Bekommen die ihre Verlängerungen bezahlt?
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  4. #84
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Klar mach ich schon Dienste. Und nein, die FÄ/OÄ bekommen die Verlängerung auch nicht bezahlt.



  5. #85
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Klar mach ich schon Dienste. Und nein, die FÄ/OÄ bekommen die Verlängerung auch nicht bezahlt.
    Wobei eine simple Verlängerung (womöglich noch inhouse) innerhalb von fünf Jahren prozentual bei OA-Gehalt viel weniger reinhaut als mehrere Tage auswärtig zum Berufsanfang bei einem kommerziellen Anbieter bei einem Anfängergehalt.
    Vermutlich bekommen die OA auch noch ein paar goodies extra, und die Frage nach einer Poolbeteiligung für WBA stelle ich an so einer Klinik lieber nicht
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