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Wohl im Strahlenschutzkurs nicht richtig aufgepasst. Die Fachkunde für Strahlenschutz erlaubt dir rein rechtlich nur die eigenständige Anwendung von Röntgenstrahlung in einem bestimmten Rahmen. Die Befundung steht dann rechtlich wieder auf einem ganz anderen Blatt. Denn auch hier müssen bestimmte Kriterien (z.b. geeigneter regelmäßig kalibrierter/geeichter Monitor etc.) erfüllt werden, die nach Röntgenverordnung und Medizinproduktegesetz geregelt sind, und genau wie in anderen Bereichen ist hier Facharztstandard zugewährleisten. Das kannst du formal für einen Radiologen nicht übernehmen... Wenn du dir im Dienst ein Bild ansiehst und aufgrund dessen eine Fehlentscheidung triffst ohne vorher den Rat eines Radiologen ein zu holen, bist wenn du dran und nicht der Radiologe. Erst der endgültige Befund würde dich davon entbinden. Das wiegt vermutlich ähnlich schwer wie wenn du ohne Facharzt zu sein eigene Entscheidungen triffst ohne Rücksprache zu deinem Hintergrund zu halten.