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Geändert von ehemaliger User_11062015 (10.06.2015 um 19:05 Uhr)
Ist BWL in dem Semester, in dem du immatrikuliert bist, denn überhaupt noch zulassungsbeschränkt? Mein erstes Studiun war zwar im 1. Semester zulassungsbeschränkt, aber in den höheren dann nicht mehr, so dass es kein Problem war, nach dem 5. Semester noch zusätzlich Medizin zu studieren. War allerdings in Berlin.
Oh Gott, daran habe ich überhaupt nicht gedacht. Natürlich! Danke!
An meiner Uni (Bamberg) ist BWL nur bis zum dritten Fachsemester zulassungsbeschränkt - das könnte meine Rettung sein!
Habe eine sehr ähnliche Situtation: Studiere gerade im fünften Bachelorsemester Wirtschaftingenieurwesen (zulassungsbeschränkt für Studienanfänger) in Bayern (Erlangen) und möchte ebenfalls Medizin ab WS 15/16 beginnen.
Entscheidend ist ja nur, dass wir zum Stichtag des Online-Antrags (31.05.15) das Bachelorzeugnis noch nicht vorweisen können. Ich hab an meiner Uni in der Studienberatung nachgefragt und die meinten, es wäre kein Problem (kurzzeitig) für zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge gleichzeitig eingeschrieben zu sein. Zumal wir doch im September bei der Einschreibung formal alle Kriterien (Klausuren und Bachelorarbeit) bis eben auf die Praktikumsbescheinigung erfüllt haben und somit keine weiteren Ressourcen mehr in Anspruch nehmen werden.
Das ist so nicht ganz richtig.
Das bedeutet man darf nicht vor dem 15. Juli seinen Abschluss machen.Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung zu einem Wintersemester ist der
31. Mai des laufenden Jahres für diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung* vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben und sich bei hochschulstart.de bewerben möchten. [die sog. Alt-Abiturienten]
15. Juli des laufenden Jahres für die "Neuen", die ihre Hochschulzugangsberechtigung* zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erwerben.[die sog. Neu-Abiturienten]
* Bei Bewerbungen für ein Zweitstudium gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums. Quelle