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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied
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    Jop oder, wenn man Vermögen hat ab einem bestimmten Grenzwert. Dann muss man auch mit der B eine Steuererklärung einreichen. Zudem gibt es die B nicht nur für 5 Jahre, sondern auch für andere Zeiträume.



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  2. #12
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
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    Und mich haben sie nach 5 Jahren gefragt, ob ich C oder nochmal B will. Steuertechnisch hätte ich als Single nochmal B gewählt. Da ich aber mit einem Schweizer verheiratet bin, lohnt sich das nicht und ich hab jetzt C. Sonst bringt die einem ja nicht viel. Und auch mit B empfiehlt sich oft eine Steuererklärung (3a Säule, Weiterbildungskosten).
    Ich werde mir die Einbürgerung vielleicht in vier Jahren überlegen. Und wenn man dann nach 16 Jahren auch in D nimmer wählen darf als Auslandsdeutscher, dann kann man ja politisch nirgends mehr Einfluss nehmen...
    Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)



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  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Eilika Beitrag anzeigen
    Ich werde mir die Einbürgerung vielleicht in vier Jahren überlegen. Und wenn man dann nach 16 Jahren auch in D nimmer wählen darf als Auslandsdeutscher, dann kann man ja politisch nirgends mehr Einfluss nehmen...
    Echt, ist das so? Aber nur als Auslandsdeutscher, oder?
    Mein Mann als Auslandsschweizer (seit Geburt Deutscher und Schweizer) bekommt auch immer die Schweizer Wahlunterlagen. Finde ich ja teilweise echt witzig, worüber die Schweizer alles abstimmen



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  4. #14
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
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    Wenn man keinen Wohnsitz in Deutschland hat, dann verliert man irgendwann (ich meine es sind diese 16 Jahre) das Wahlrecht auch für den Bundestag...
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  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    Andere Frage:

    Ich habe die Stelle nun und trete sie zum 20.04. an.

    Welche Krankenversicherung könnt ihr empfehlen, eventuell sogar mit Tarif.

    Was für Konten könnt ihr empfehlen?

    Was für Kreditkarten mit günstigen Konditionen könnt ihr empfehlen? Ich bin häufig im Ausland unterwegs und benötige die Möglichkeit zur kostengünstigen / kostenlosen Abhebung im Ausland mit tagesaktuellen Wechselkursen.

    Wie ist das mit der Rentenversicherung? Wenn ich nur zeitweise (wenige Jahre) in der Schweiz arbeite, habe ich Anspruch auf das, was ich in die Schweizer Rentenkasse eingezahlt habe?

    Das kommt gerade alles etwas Schlag auf Schlag
    Geändert von BetterCallSaul (14.03.2015 um 08:11 Uhr)



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