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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich glaub so schick ich es ab, was meint ihr?

    Tag 2, Gruppe A, Frage 115
    Die Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten, da kein Abwehrmechanismus eindeutig bestimmt werden kann. Abwehrmechanismen sind unbewusste psychologische Vorgänge mit denen Konflikte oder Ängste mental bewältigt oder auch kompensiert werden können. Das Resultat von Abwehrmechanismen soll eine konfliktfreiere seelische Verfassung sein. (Wilker, Bischoff, & Novak, 1994, S. 59)
    Die große „Menge an Informationen bedrohlichen Inhalts“ mit denen der Patient konfrontiert wird, kann er „emotional kaum verarbeiten“ da diese „extrem negative Emotionen auslösen [könnten], die das Selbstwertgefühl des Individuums bedrohen“ (Tag 2, Gruppe a, Frage 115), (Wilker, Bischoff, & Novak, 1994, S. 59). Laut Wilker, Bischoff und Novak (1994, S. 59) werden diese drohenden Konflikte „mehr oder weniger vom ICH abgewehrt. Bei vollständiger Abwehr wird der Konflikt erfolgreich verdrängt“ Dies lässt die Antwortmöglichkeit Verdrängung zu, da man mit der Aussage des Patienten, „Nichts Besonderes“ keine Möglichkeit hat fest zu stellen ob es sich in dem Sachverhalt auch um Verleugnung handeln könnte.
    Da Verleugnung als Abwehrmechanismus bezeichnet wird bei dem ein „unbewußt stark bedrohliches Ereignis […] in seinem realen Tatbestand oder Teilaspekten desselben von einer Person nicht wahrgenommen“ wird (Wilker, Bischoff, & Novak, 1994, S. 60).
    Die Frage bleibt offen welcher Abwehrmechanismen nun der beste ist um den Sachverhalt eindeutig zu beschreiben da es sowohl Verleugnung als auch Verdrängung sein könnte die den Patienten dazu bewegt haben „Nichts Besonderes“ zu sagen und „die mitgeteilte Diagnose […] zwischenzeitlich „vergessen““ hat (Wilker, Bischoff, & Novak, 1994, S. 223).

    Quelle:
    Wilker, F.-W., Bischoff, C., & Novak, P. (1994). Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie. Nördlingen: Urban & Schwwarzenberg.



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  2. #2
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    Kann vllt nochmal jemand kurz schreiben welche Form das ganze haben muss und an welche Adresse man es schicken muss? Danke!



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  3. #3
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    Sehe ich auch so.

    Ans IMPP per Brief oder Fax: https://www.impp.de/internet/de/impr...impressum.html



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  4. #4
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    Alle...warte, wo hab ich die Diss vergessen?
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    Dem stimme ich zu! Hast du ggf noch aktuelle Quellen gefunden? Nicht das die dann rummeckern das es so alt ist. Aber prinzipiell müssen sie wenigstens Verdrängung auch als Antwort anerkennen oder? Bekommt man eig ne Rückmeldung vom impp dafür?
    Geändert von Zaphir (12.03.2015 um 17:41 Uhr)



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  5. #5
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    Leider habe ich kein neues Buch, falls noch jemand ne gute quelle hat, bitte mit dem Zitat hier posten, dann füge ich es noch dazu. Danke!

    Auch danke für die Adresse, die hab ich noch nicht rausgesucht!!



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