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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    In der Regel fallen ja noch Dinge an wie Pool, die als OA durchaus relevant sind, oft auch gute Pauschalen für die Hintergrunddienste. Ich kenne keinen OA, von dem ich wüsste, das er sich finanziell schlechter stellen würde.
    Weiß jemend wieviel OÄ durch Poolbeteiligung verdienen etwa?

    Hintergrund wird hier wie folgt bezahlt, 12,5% vom Stundenlohn je Stunde in der Woche (macht ca.5€/h). Pauschale von 2 Arbeitsstunden zu 100% bezahlt am Wochenende (ca 80€), der Rest auch am Wochenende mit 12,5%. Habe mich umgehört das schon eine gängige Bezahlung auch an anderen Häusern.


    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Jeden Monat 8 Dienste über 24h? Ist das konform mit dem Arbeitszeitgesetz?
    Kommt schon grade so noch hin. Opt out 64h, heisst ca 100 Dienststunden im Monat möglich. Beispiel 5x Woche = 40h
    1x Freitag +1x Sonntag =32h und 1x Samstag 24h. Insgesamt 98h, passt also grade noch.



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  2. #7
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    Zitat Zitat von geisterhome Beitrag anzeigen
    Weiß jemend wieviel OÄ durch Poolbeteiligung verdienen etwa?

    Hintergrund wird hier wie folgt bezahlt, 12,5% vom Stundenlohn je Stunde in der Woche (macht ca.5€/h). Pauschale von 2 Arbeitsstunden zu 100% bezahlt am Wochenende (ca 80€), der Rest auch am Wochenende mit 12,5%. Habe mich umgehört das schon eine gängige Bezahlung auch an anderen Häusern.

    Kommt schon grade so noch hin. Opt out 64h, heisst ca 100 Dienststunden im Monat möglich. Beispiel 5x Woche = 40h
    1x Freitag +1x Sonntag =32h und 1x Samstag 24h. Insgesamt 98h, passt also grade noch.
    Ad 1: Das hört sich so an als ob ihr am WE 2h Visitendienst habt (volle Arbeitszeit) und der Rest Rufbereitschaft ist. Dann ist dass das Geld das du bekommst wenn du keine Einsätze hast. Es kommen i.d.R. aber die Einsätze im Rufdienst noch dazu (bzw. die ersetzen für die Zeit die Pauschale) die als volle Arbeitszeit mit Zuschlägen bezahlt werden. Bei Anfahrt wird auf die volle Stunde gerundet. Da kommt es tatsächlich darauf an wie häufig man als OA tatsächlich angerufen wird mit welchem Geld man am Ende vom Monat raus geht. Doof ist natürlich wenn man einen vermeintlich guten AT Tarif unterschrieben hat bei dem die Überstunden, Einsätze in RB, u.ä. schon drin sind, dann kann es einem gehen wie Kackbratze geschrieben hat.

    Ad 2: DAs hört sich relativ illegal an. Mit Opt Out darfst du zwar die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreiten aber nur wenn du im 12 Monatsmittel wieder auf max. 48h kommst. Wenn du jeden Monat aber 8 Dienste machst ist es nicht zulässig und ich kann mir nicht vorstellen, dass du mit FZA, Urlaub nach dem 24. Tag als 0h etc auf wirklich 48h im Mittel kommst.



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  3. #8
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    OÄ werden definitiv zu gering bezahlt. Die reelle Arbeitszeitbelastung, die Verantwortung und die oft üble Sandwich-Position mit allen ihren Auswirkungen rechnen sich nicht wirklich im Vergleich zum Gehalt, auch zu den Zusatzverdienstmöglichkeiten (mit entsprechender Arbeit verbunden! )sowie den höheren Haftungsprämien.



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  4. #9
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    Ja das stimmt zumindest einige OÄ bekommen Aktivstunden bezahlt, andere nicht, denke das ist wie du sagst vertragsabhängig.
    Wenn es so läuft ist es zumindest fair. Da könnte ich nur ein wenig dazu verdienen, unsere Dienste sind aber sehr meist ruhig, auf der anderen Seite ist das sicher auch kein Nachteil.

    Auf 48h komm ich sicher nicht. Hatte nicht gewusst das es so geregelt ist. Soweit ich informiert bin kann man auch ohne Opt out die 48h überschreiten nur muss man dann auf das Mittel von 48h pro Woche in 6 Monaten kommen. Unser Betriebsrat ist eigentlich sehr auf Zack was das betrifft, dachte das es eigentlich seine Richtigkeit hat. Wenn es wirklich so ist können sie unser KH eigentlich dicht machen weil an die 48h halten sich nur ganz wenige. Wie dem auch sei ich und die meisten der Kollegen machen das freiwillig von daher werde ich mich nicht beschweren.



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  5. #10
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    So, hab mich gerade nochmals genau informiert: Du hast Recht, mit Opt-Out darfst du im Durchschnitt den von dir unterschriebenen Zeitrahmen erfüllen (der in einem 12 Monatszeitraum erreicht werden muss). Offensichtlich habt ihr aber keinen MB-Vertrag, in dem ist nämlich eigentlich eine Höchstgrenze von 60h vereinbart (Quelle: http://www.marburger-bund.de/sites/d...on-opt-out.pdf)



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