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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #66
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wärest du bitte so nett und würdest deine Postings editieren, wenn du Ergänzungen hast, statt ständig Mehrfachpostings zu produzieren?
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    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #67
    Platin Mitglied
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    Mir scheint diese Diskussion von beiden Seiten ein wenig hochgekocht zu sein. Ich versuche mal ein wenig etwas zur Erhellung beizutragen (soweit ich darüber selbst im Bild bin): Es geht darum, dass die GUV eine ärztliche Fachaufsicht fordert. Im Prinzip unterschreibt man dafür einmal und lehnt sich dann entspannt zurück. Macht vielleicht alle paar Monate einen Besuch in einem Kurs und hält dann ein wenig Smalltalk mit dem Dozenten. Bezahlt wird man dann per Honorar pauschal ohne Stundenvergütung. So wird es zumindest von dem Großteil der Ärzte gehandhabt, die eine EH-Schule betreuen.
    Wie weit diese "Fachaufsicht" also reicht bleibt also jedem selbst überlassen. Aber es geht dabei sicher nicht darum, jeden Kurs persönlich zu beaufsichtigen und die Kursunterlagen selber zu schreiben. Ob das so auch im Sinne der GUV ist steht dabei sicher auf einem anderen Blatt, interessiert aber in der Praxis niemanden. Und auch ob einem das selber reicht und man das so mit seinem Gewissen vereinbaren kann, muss jeder selber entscheiden.

    Aber jetzt wird es natürlich spannend, falls etwas schief läuft. Wie sieht das die haftungsrechtliche Seite aus? Meine Berufshaftpflicht - und das gilt vermutlich auch für die meisten anderen hier - zahlt nämlich nicht für solche Leitungs- und Organisationsrisiken.

    Also:
    - Wie ist man versichert? Wird ein Regress durch den Auftraggeber explizit ausgeschlossen?
    - Soll der Arzt fest eingestellt werden und wenn ja mit wie vielen Stunden? Oder welche Vertragsform soll gewählt werden?
    - Wie weit ist der Ausbildungsleitfaden? Wie viele Dozenten gibt es? Welche medizinische aber vor allem welche pädagogische Qualifikaton bringen sie mit? Wie viel Lehrerfahrung haben sie? Sind sie als Honorarkräft oder Festangestellte beschäftigt?
    - Was passiert, wenn ich als betreuender Arzt einen Dozenten für unzureichend geeignet halte? Wird er dann freigestellt? Immerhin halte ich ja auch meinen Kopf für ihn hin, wenn er Blödsinn verzapft.
    - Was passiert, wenn ich Teile des Ausbildungshandbuches (oder alles?) für nicht adäquat halte? Was ist, falls dadurch kein Schulbetrieb stattfinden kann - werde ich dann trotzdem bezahlt?
    - Wie ist der Markt aufgestellt? Wie viel Konkurrenz gibt es?
    - Sollen ausschließlich In-House Kurse angeboten werden oder ist auch ein fester Lehrgangsstandort geplant?
    - In wie weit unterscheidet sich das Ausbildungskonzept von dem anderer Schulen?



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  3. #68
    Registrierter Benutzer
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    Die Firma ist natürlich gegen alle Risiken versichert. Dies wird auch von der DGUV vorgeschrieben. Der Arzt wird nicht fest angestellt sein, sondern, wie du es oben bereits geschildert hast, Aufsicht führen. Ausbildungsleitfaden steht, es werden zu Beginn 2 Dozenten starten. Geplant sind natürlich mehrere Standorte in NRW, das heißt dann sollen auch mehrere Dozenten arbeiten. Hauptsächlich sollen Medizinstudenten die Kurse halten, natürlich auch die aus dem Rettungsdienst. Der Arzt hält nicht seinen "Kopf" hin, wenn der Dozent Blödsinn erzählt. Die UNterlagen, die mit dir abgesprochen werden und für ausreichend erklärt werden, sind ausschlaggebend. Erzählt der Dozent misst, so kann er seine Lizenz als Ausbilder verlieren. Und wird dann natürlich, nach einer Mahnung, so wie in jedem Betrieb auch, freigestellt. Die Firma hält den Kopf hin, der Arzt natürlich nicht. Die Schulungen sollen an festen Standorten stattfinden. GEplant sind Kurse für Führerscheinanwärter plus Sehtest und Passbilder. Dadurch wird ein GEsamtpaket angeboten, bei dem die Teilnehmer für das Straßenverkehrsamt alle Unterlagen, an einem Tag machen können.
    DIe meisten Schulen arbeiten sehr monoton. Dies konnte ich feststellen. Bei uns werden Pädagogen, wie bereits mehrfach erwähnt, mit am Bord sein. Diese sollen die Dozenten pädagogisch zur Seite stehen, um methodische Zugänge zu zeigen.

    Ich hoffe einiges konnte ich soweit beantworten. Und wie gesagt, die Bezahlung für den Arzt, wird natürlich könkreter bei einme persönlichen Gespräch. Niemand bewirbt sich, beziehungsweise stellt als erstes die Frage, wie sieht mein gehalt aus. Deswegen sollten diese Fragen auch privat geklärt werden.

    LG



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  4. #69
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Und ihr seid eine amtlich anerkannte Stelle für Sehtests? Habt einen Optiker vor Ort? Oder einen Betriebsmediziner?
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  5. #70
    Registrierter Benutzer
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    Das ist ziemlich einfach, ich darf zum Beispiel auch Sehtests durchführen und diese unterschreiben. Das ist nicht so schwierig dies zu erledigen. Man macht dafür eine Prüfung und muss dem Prüfer zeigen, dass man Sehtesten kann und es reicht aus. Optiker muss man dafür nicht sein. Bei mir aht die Prüfung damals, 5 Minuten gedauert. Es geht darum, die Teilnehmer zu testen, ob mit Sehhilfe oder ohne. Sprich, fahren sie später Auto mit oder ohne Sehhilfe. Dafür wird die tagesaktuelle sehstärke getestet und die Teilnehmer brauchen mindestens 0,7 versus.



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