Haha. Oder man stellt so ne Schattenwand auf. Auch ne Idee.
In dem Fall zwingt man aber den Arbeitgeber sich die Bewerber, die eine interessante Bewerbung abgegeben haben, ersteinmal persönlich anzusehen. Wenn der Arbeitgeber dann immernoch nach Geschlecht aussucht, obwohl ein anderer Bewerber einen besseren Eindruck macht, dann ist ihm oder ihr nicht mehr zu helfen.
Ist natürlich eine problematische Sache. Ich schätze mal, viele Arbeitgeber haben eine Präferenz, ob sie lieber einen Zahnarzt oder Zahnärztin einstellen, aber das darf man natürlich nicht in eine Ausschreibung schreiben.
Ich frage mich ja, was diejenigen Inserenten, die solche eine Anzeige schalten, verpasst haben. Das sollte doch mittlerweile jedem (vor allem Arbeitgeber) klar sein, dass solche Anzeigen nicht zulässig sind. Ich würde mir das ja gut überlegen, mich bei einer solchen Praxis zu bewerben. Auch als Frau!