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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
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    Original geschrieben von BARNY

    Zum Thema Nachtzulage sollte sich der Kollege mal den BAT durchlesen. Bei Nachtzulagen sprechen wir von einem Euro und ein paar Zerquetschte. Sonn- und Feiertagszulagen sind ja wohl auch eine Illusion, beim Schichtdienst ist Nachtarbeit Regelarbeitszeit und wird nur über Wechselschichtzulagen abgegolten, das ist ja der Punkt..... es gibt auch für Sonn- und Feiertage, für Weihnachten und nachts kaum was dazu. Wir sind hier nicht in der Indusitrie !

    Hab ich getan.

    §35 BAT

    1) Der Angestellte erhält neben seiner Vergütung (§ 26) Zeitzuschläge. Sie betragen je Stunde
    a) für Überstunden in den Vergütungsgruppen

    X bis V c, Kr. I bis Kr. VI
    25 v.H.,

    V a und V b, Kr. VII und Kr. VIII
    20 v.H.,

    IV b bis I, Kr. IX bis Kr. XIII
    15 v.H.,

    b) für Arbeit an Sonntagen
    25 v.H.,

    c) für Arbeit an

    aa) Wochenfeiertagen sowie am Ostersonntag und am Pfingstsonntag

    ohne Freizeitausgleich
    135 v.H.,

    bei Freizeitausgleich
    35 v.H.,

    bb) Wochenfeiertage, die auf einen Sonntag fallen

    ohne Freizeitausgleich
    150 v. H.,

    Bei Freizeitausgleich
    50 v. H.,

    d) soweit nach § 16 Abs. 2 kein Freizeitausgleich erteilt wird, für Arbeit nach
    12 Uhr an dem Tage vor dem

    aa) Ostersonntag, Pfingstsonntag
    25 v.H.,

    bb) ersten Weihnachtsfeiertag, Neujahrstag
    100 v.H.

    der Stundenvergütung,

    e) für Nachtarbeit
    1,28 Euro,

    f) für Arbeit an Samstagen in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr
    0,64 Euro

    (2) Beim Zusammentreffen mehrerer Zeitzuschläge nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. b bis d und f wird nur der jeweils höchste Zeitzuschlag gezahlt.

    [...]

    Link

    Unabhängig davon die Schichtzulage, die allein für das Leisten von Schichtdienst bezahlt wird

    § 33a

    Wechselschicht- und Schichtzulagen
    (1) Der Angestellte, der ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt ist, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (§ 15 Abs. 8 Unterabs. 6 Satz 2) vorsieht, und der dabei in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leistet, erhält eine Wechselschichtzulage von 102,26 Euro monatlich.

    (2) Der Angestellte, der ständig Schichtarbeit (§ 15 Abs. 8 Unterabs. 7) zu leisten hat, erhält eine Schichtzulage, wenn

    a) er nur deshalb die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt,
    aa) weil nach dem Schichtplan eine Unterbrechung der Arbeit am Wochenende von höchstens 48 Stunden vorgesehen ist oder
    bb) weil er durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht nur in je sieben Wochen leistet,


    b) die Schichtarbeit innerhalb einer Zeitspanne von mindestens
    aa) 18 Stunden
    bb) 13 Stunden

    geleistet wird.

    Die Schichtzulage beträgt in den Fällen des

    a) Unterabsatzes 1 Buchst a

    61,36 Euro,

    b) Unterabsatzes 1 Buchst b

    aa) Doppelbuchstabe aa

    46,02 Euro,

    bb) Doppelbuchstabe bb

    35,79 Euro

    monatlich.

    [...]

    Link


    Gelesen hab ich es wohl

    Tokay



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  2. #57
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    15.09.2003
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    Original geschrieben von BARNY

    Die meisten, die Befürworter dieses Systems sind, wissen gar nicht was Schichtdienst für eine körperliche Anstrengung bedeutet. Viele Studien besagen, daß die Leistungsfähigkeit bereits in der 3 Nacht in Folge deutlich nachlässt, abgesehen von den Sozialen einschnitten.
    [...]
    Diese Horrormeldungen mit 30-35 Stunden usw. sind doch lange nicht so schlimm wie´s immer dargestellt wird. Selbst nach 30 Stunden ist man noch leistungsfähig, weil es kaum einen Dienst gibt (und ich mache das schon ein paar Jahre) bei dem man 30 Stunden durcharbeitet !
    [...]
    Zum ersten Punkt:
    Zugegeben, Schichtsystem ist nicht die helle Freude. Aber das sind 24 bis 36 Stunden-Dienste auch nicht.
    Nach 24 Non-Stop hat man die intelektuelle Leistungsfähigkeit von etwa 1,0 Promille (und ich bin nicht mehr Student. Bei 1.0 lieg ich unter dem Tisch...)


    Zum zweiten Punkt:
    Bei mir war jeder dritte Dienst weniger als 70% Auslastung. Und die waren immer noch nicht die helle Freude, denn wenn 35% (mein all-time-low) schön über die Zeit verteilt werden, ist es auch schon egal.
    Was natürlich heißt, zwei von drei Dienste gingen über 70%.
    (Wäre schon nach gängigem ArbZG unzulässig gewesen)
    Und so dürften bis auf Ausnahmen die Nachtdienste überall aussehen.
    (Wenn es bei dir eine solche Ausnahme ist, Glückwunsch)


    Tokay

    (sorry, daß ich kein edit gemacht habe, aber dann würde jeder Post viel zu lange. Ist so schon viel zu lang. Sorry dafür)



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  3. #58
    Registrierter Benutzer Avatar von BARNY
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    Hallo und Gruss.....

    finde ich ja richtig produktiv hier, lasse mich auch gerne belehren.

    §35 BAT

    1) Der Angestellte erhält neben seiner Vergütung (§ 26) Zeitzuschläge. Sie betragen je Stunde
    a) für Überstunden in den Vergütungsgruppen

    Überstunden werden eh nicht bezahlt, sofern sie nicht angeordnet sind. Problem ist eigentlich, daß mit Wissen des Arbeitgebers Mehrstunden automatisch angeordnet sind, das akzeptiert nur keiner.....

    Des weiteren erfolgt im Schichtdienst ein Freizeitausgleich, somit ist dieser Passus eh hinfällig !!!



    e) für Nachtarbeit
    1,28 Euro,

    f) für Arbeit an Samstagen in der Zeit von 13 Uhr bis 20 Uhr
    0,64 Euro

    (2) Beim Zusammentreffen mehrerer Zeitzuschläge nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. b bis d und f wird nur der jeweils höchste Zeitzuschlag gezahlt.

    e) und f) machen einen eher nicht reich. Arbeit am Samstag bringt halt 8 x 0,64 Euro + Nachtarbeit. Das reicht nicht mal für die Pizza im Nachtdienst.


    Unabhängig davon die Schichtzulage, die allein für das Leisten von Schichtdienst bezahlt wird

    § 33a

    Wechselschicht- und Schichtzulagen
    (1) Der Angestellte, der ständig nach einem Schichtplan (Dienstplan) eingesetzt ist, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten (§ 15 Abs. 8 Unterabs. 6 Satz 2) vorsieht, und der dabei in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht leistet, erhält eine Wechselschichtzulage von 102,26 Euro monatlich.

    (2) Der Angestellte, der ständig Schichtarbeit (§ 15 Abs. 8 Unterabs. 7) zu leisten hat, erhält eine Schichtzulage, wenn

    a) er nur deshalb die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt,
    aa) weil nach dem Schichtplan eine Unterbrechung der Arbeit am Wochenende von höchstens 48 Stunden vorgesehen ist oder
    bb) weil er durchschnittlich mindestens 40 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen oder betriebsüblichen Nachtschicht nur in je sieben Wochen leistet,

    b) die Schichtarbeit innerhalb einer Zeitspanne von mindestens
    aa) 18 Stunden
    bb) 13 Stunden

    geleistet wird.

    Die Schichtzulage beträgt in den Fällen des

    a) Unterabsatzes 1 Buchst a

    61,36 Euro,

    b) Unterabsatzes 1 Buchst b

    aa) Doppelbuchstabe aa

    46,02 Euro,

    bb) Doppelbuchstabe bb

    35,79 Euro

    monatlich.


    Über diese Beträge brauch ich mich ja wohl auch nicht auslassen



    also wenn ich jetzt mal zusammenfassen darf. Alles hin- und hergerechne bringt nichts. Die bisherige Regelung mit D-Diensten, bzw. Rufdienste können selbst durch Wohlwollende Zulagen im Schichtdienst nicht ausgeglichen werden. Das haben schon schlauere Köpfe als ich berechnet und die Zahlen liegen abgesehen davon zur Genüge vor (siehe Ärzteblatt und MArbuger Bund). Man muss sich nur mal die o.g. Beträge reinziehen....

    NACHTARBEIT 1,28 EURO !!!! Das sagt wohl alles...

    Gruß Oli



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  4. #59
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    Schreibst du mit Absicht fett?
    Nur so nachgefragt, wirkt irgendwie wie Caps...

    Das die Schichtdienste nicht mehr Geld bringen, ist mir klar, und jedem sonst wohl auch.
    (Hab ich auch schon bestätigt, ein paar Posts weiter oben)

    Ich weiß ja nicht, wo du die Pizza bestellst, aber für zehn Stunden Nachtdienst sind das ja 12,80...
    Ist nicht die Welt, schon klar. Zusätzlich zum normalen Gehalt läppert sich das ein bischen. Immer noch nicht viel.

    Aber ist es nicht so, daß pro geleistete Stunde mehr Geld herauskommt, als bei der bisherigen Praxis mit den Bereitschaftsdiensten?

    Der Hauptpunkt des Urteils war ja die Begrenzung der Arbeitszeit auf ein Höchstmaß von 48 Stunden die Woche. Laut Tarifvertag (BAT) sind es sogar weniger, nämlich 38,5 bzw 40 (BAT-O) und zwar über 26 Wochen gemittelt (ArbZG sind das 12 Monate).
    Da nicht wahrscheinlich zu sein scheint, daß die Tarifpartner zu einem neuen Tarifvertrag kommen (sag nicht ich, sagt die DKG) sieht es so aus, als würde das neue Arbeitszeitgesetz, wenn der Bundesrat mitmacht, zum 1.1.2004 in Kraft treten. Und da §25 ArbZG rausgeflogen ist (rausfliegen wird im momentanen Entwurf), ohne Übergangsfrist.

    Und das bedeutet, daß die Meßlatte (wenn kein neuer Tarifvertrag) nicht mal bei den 48 Stunden liegt, sondern bei 38,5 bzw 40.
    (Oder seh ich da etwas falsch?)
    Und das zum 1.1.2004. Punktgenau.
    Das wiederrum läßt effektiv nur den Schichtdienst zu, mit all seinen Vor- und Nachteilen.

    Nochmal, daß das Geld weniger wird, ist klar und keine Frage. Aber ich gebe zu bedenken, daß in vielen Kliniken diese Überstunden (wie immer die jetzt berechnet werden. Manchmal wird auch der Bereitschaftsdienst mit 80% aufs Stundenkonto gerechnet) weder bezahlt werden noch abgefeiert werden können und somit der an sich kaum weniger Geld sein kann.
    Also nicht an jedem Krankenhaus gleich.

    Ich widerspreche dir ja eigentlich nicht mal.
    Nur bin ich der Auffassung, daß eine geregelte Arbeitszeit und das Ende der Marathondienste nicht nur gut für die Arbeitnehmer (also uns) sind (gesundheitlich gesprochen) sondern vor allem auch dem Schutz des Patienten dienen.

    Denn es darf nicht vergessen werden, daß es schlußendlich um diese beiden Punkte geht.

    Tokay



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