Danke für die Antwort. Ist es dann auch egal was man mit den Patienten macht? Es zählt nur das sie mindestens einmal vorstellig werden pro Quartal und das wird dann pauschal abgerechnet?
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Scheine sind die Patientenzahlen, die pro Quartal gesehen werden, wobei da nur der Erstkontakt in die Berechnung eingeht. Ein Patient, der fünf mal kommt, ist ein Schein. Pro Schein gibt es (vereinfacht gesagt) von der KV das Regelleistungsvolumen gezahlt.
Danke für die Antwort. Ist es dann auch egal was man mit den Patienten macht? Es zählt nur das sie mindestens einmal vorstellig werden pro Quartal und das wird dann pauschal abgerechnet?
Vieles ist damit abgegolten. Aber für bestimmte Leistungen kann man dann noch andere Ziffern abrechnen. Aber da kenne ich mich nur in meinem Fach und nicht in der Allgemeinmedizin mit aus.
Also ich werde auch bald als Weiterbildungsassistentin in eine Allgemeinmedizinpraxis wechseln und werde nach Tarifvertrag bezahlt. Ich arbeite dann 38,5 Stunden pro Woche und das Gehalt wird dann gemittelt aus dem Tarifvertrag der kommunalen Häuser und dem der Unikliniken und dann bekomme ich davon ca 91 % ausbezahlt. Also eigentlich ganz fair. (Die Förderung von 3500 Euro an meinen Arbeitgeber beantrage ich natürlich auch).
4800€ Brutto im Monat bei max. 38.5h pro Woche. Mitten in München. KVB Dienste kein Pflicht und extra bezahlt. Kaum Hausbesuche. Viele junge Patienten.