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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Zitat Zitat von smanpodg Beitrag anzeigen
    Diese beiden Leistungen erbringt KEINE! gesetzliche Krankenversicherung. KEINE!
    Unsere erstattet jede von uns für uns und unsere Kinder ALLE! eingereichten Apothekenquittungen. ALLE!



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  2. #7
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Zitat Zitat von smanpodg Beitrag anzeigen
    Diese beiden Leistungen erbringt KEINE! gesetzliche Krankenversicherung. KEINE!
    Unsere erstattet von uns für uns und unsere Kinder ALLE! eingereichten Apothekenquittungen. ALLE!



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  3. #8
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    Geändert von Bender B. Rodriguez (15.06.2016 um 16:26 Uhr)



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  4. #9
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    Ich habe auch eine schriftliche Vereinbarung mit der TK, dass mir Rezepte erstattet werden, die mit meiner Fachrichtung zu tun haben. (Habe ich aber noch keinen Gebrauch von gemacht, weiß also nicht, wie das in der Praxis läuft).
    Das scheint aber wohl stark vom Sachbearbeiter abhängig zu sein. Habe auch schon von Leuten gehört, bei denen das die TK abgelehnt hat.



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  5. #10
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    Ich habe auch eine Vereinbarung mit der TK. Erstattung von Privatrezepten für mich abzüglich gesetzlicher Zuzahlung und evtl. Arzneimittelrabatten. Ich hatte es anfangs für ein bestimmtes Medikament beantragt, nach 3 Jahren haben sie es selbständig auf alle verschreibungspflichtigen Medikamente (außer BTM natürlich) ausgeweitet. Alles unter Vorbehalt, dass man es nicht ausreizt, sagte man mir am Telefon...



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