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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    habe gerade gelesen, dass es eine Gehaltsobergrenze gibt für das PJ im Ausland. Ich plane gerade ein PJ-Tertial in der Schweiz zu machen und da sind ja Gehälter bzw. Aufwandsentschädigungen von >1000 CHF durchaus üblich. Und das PJ wird ja offiziell nur anerkannt, wenn das Gehalt nicht oberhalb der Obergrenze liegt...

    Wie geht ihr damit um? Was habt ihr für Erfahrungen gemacht und was ratet ihr mir?

    Soll ich einfach darauf spekulieren, dass das Landesprüfungsamt sich nicht beim Finanzamt informiert, wie viele Steuern ich durch mein Auslands-PJ-Gehalt verrichte, weil so müsste man ja durchaus das PJ-Gehalt recherchieren können...

    Viele Grüße



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  2. #2
    ehem-user-19-08-2021-1408
    Guest
    Ich bezweifle, dass eine schweizerische Bank Meldung an das LPA macht....



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  3. #3
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    Gänzlich unbegründet ist die Angst allerdings nicht, insbesondere aufgrund der Versteuerung.



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  4. #4
    ehem-user-19-08-2021-1408
    Guest
    Also ich hatte meinen "Lohn" direkt auf das CH-Konto bekommen und das Konto bei Abreise gekündigt.
    Bisher hat sich keiner dafür interessiert beim LPA *aufHolzklopf*

    Die Angst ist aber tatsächlich unbegründet. Ich hatte nach Abzug der Sozialbeiträge, Miete und weiterer Kosten (PJ-Bescheinigung) knapp 500CHF übrig, von dem ich noch Verpflegung zahlen musste.
    Das entspricht 250-300€ in Deutschland, wenn man es an die Lebenskosten angleicht.

    Und es gibt Kliniken bei uns in Bayern, die bieten an: 450€ + freies Zimmer + freies Essen.

    Wieso Problem mit den Steuern? Ich hab das in der Schweiz versteuert (bzw ich war unter der Freigrenze), damit hat sich das.



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  5. #5
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
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    Ich hab meinen UHU-Lohn damals bar bekommen... Miete war schon abgezogen.
    Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)



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