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  1. #31
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    Es ist in vielen Bundesländern tatsächlich so, dass man Mehrfachmitglied werden muss. Z.B.:
    Heilberufsgesetz Brandenburg:
    (1) Den Kammern gehören alle in § 1 Satz 1 genannten Personen an, die im Land Brandenburg ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Berliner Kammergesetz:
    (1) Den Kammern gehören alle Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an, die im Land Berlin ihren Beruf ausüben oder, ohne bereits Kammerangehörige in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland zu sein, ihren Wohnsitz haben.

    Heilberufsgesetz NRW:
    (1) Den Kammern gehören alle in § 1 Satz 1 genannten Personen – mit Ausnahme derjenigen, die bei der Aufsichtsbehörde beschäftigt sind – an, die im Land Nordrhein-Westfalen ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Kammerangehörige).

    Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt:
    Den Kammern gehören alle Ärzte und Ärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen, Tierärzte und Tierärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen an, die in Sachsen-Anhalt ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihre Hauptwohnung
    haben.

    Zusammengefasst: Manche Bundesländern ermöglichen die Vermeidung der Mehrfachmitgliedschaft (z.B. Niedersachsen). Manche (wie die obigen) eben nicht.

    Es gibt auch kuriose Situationen, wie im Freistaat Sachsen, wo man bei Haupttätigkeit in Sachsen und Nebentätigkeit anderswo auf die Mitgliedschaft in Sachsen verzichten kann, nicht jedoch, wenn man in Sachsen nur Nebentätigkeiten ausübt:
    "Mitglieder, die gelegentlich oder vorübergehend in einem anderen Bundesland ihren Beruf ausüben, können von der Mitgliedschaft entbunden werden, wenn sie der dort zuständigen Kammer angehören."



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  2. #32
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Die Mehrfachmitgliedschaft kann irgendwie nicht im Sinne des Erfinders sein- auch wenn die Kammerordnung anders formuliert ist.

    Was ist denn, wenn ich in mehreren Kammern gemeldet bin und über eine wird mir die Approbation entzogen. Jetzt fordert einer der Auftraggeber einen Nachweis, dass ich noch meine Approbation habe- z.B. über den Nachweis der Mitgliedschaft in der Ärztekammer. Jetzt hol ich einfach den Nachweis von ner anderen Ärztekammer.
    Oder ich zieh um, arbeite und wohne in einem festen Kammerbereich und geb dann x Kammern an, in denen ich vorher Mitglied war und die dürfen dann von allen Kammern sich die Infos holen.

    Bayern ist ja noch lustiger, da brauchst ja irgendeine gesonderte Registrierung als Notarzt und um Transportscheine unterschreiben zu dürfen, brauchts ne Artnummer. Hab ich beides nicht, ersteres ist bei Festivaldiensten wohl kein Problem, aber das mit den TRansportscheinen führt immer wieder zu Verwirrungen. Woanders unterschreibt man die Transportscheine halt einfach mit dem Notarztstempel des Standortes und ohne Arztnummer.

    Jedenfalls alles sehr verwirrend. Ich glaub, wenn mir der Papierkram zu viel wird, werd ich Kassiererin bei Aldi oder so.
    Geändert von WackenDoc (17.09.2015 um 11:41 Uhr)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #33
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    @Sebastian: Ich glaub, dann haben wir wohl die gleiche Versicherungssumme. Ja, finde ich auch, dass das von der Versicherungssumme passt.
    Und ich hab raus gefunden, dass die Versicherungssumme nur die Geldleistungen betrifft- dazu kommen noch Arztkosten und Sachleistungen, die unabhängig von der Versicherungssumme sind.

    Als zusätzliche Info wie die Versicherung läuft:
    Man geht einfach auf die Homepage der BGW und kann sich da ausführlich informieren. Wenn Fragen sind, kann man einfach bei der Kundenbetreuung in Hamburg anrufen.
    Dann registriert man sich und hat somit Zugriff auf alle Formulare.
    Dort dann einfach den Antrag stellen- die zu zahlende Prämie berechnet sich nach folgender Formel: Versicherungssumme (minimum 21.000€)x Risiko (bei Ärzten incl. Notärzten 2,15)x 2,19 (=Beitragsfuss) geteilt durch 1000
    Das ist monatlich änder- und kündbar.
    Versicherungsbeginn frei wählbar, ansonsten ein Tag nach Eingang.

    Und noch ein Tip für die Haftpflichtversicherung- für nebenberufliches NEF-Fahren reicht meist die günstige "Restrisikoversicherung" (also Haupttätigkeit über den Arbeitgeber abgesichert), da diese oft eine bestimmte Anzahl an NEF-Einsätzen abdeckt. Für hauptberufliche Notärzte würde die nur ausreichen, falls man genug Auftraggeber hat, die einen versichern.
    Also rechtzeitig dran denken, die Berufshaftpflicht zu ändern. Die Kosten halten sich aber im Rahmen- ich glaub, ich zahl jetzt mit einer privaten Haftpflicht zusammen ca. 200€/Jahr.

    Edit: Heilpraktiker haben übrigens einen Risikoquotienten von 3,74!
    Geändert von WackenDoc (28.09.2015 um 10:37 Uhr)
    This above all: to thine own self be true,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



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