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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Dieser Versicherungskram macht mich langsam wahnsinnig.

    Also ich fahre jetzt ja auf Honorarbasis als Notarzt für verschiedene Landkreise und Städte, sowie für ein Krankenhaus im Auftrag des Landkreises. Das ganze auch erstmal nur vorübergehend für ca. ein 3/4-Jahr.

    1. Frage: (ja ich weiss, ich könnte direkt nachfragen, ich will aber keine schlafenden Hunde wecken) Bleibe ich in der Ärztekammer wo ich bisher war und wo ich auch wohne, auch wenn ich eigentlich nur im Nachbarbundesland fahre? Noch lustiger wird das wohl, wenn ich noch ne Beschäftigung über eine Firma in einem dritten Bundesland bekomme.

    2. Frage: Welche Erfahrungen habt ihr mit der DRV und der Anerkennung der Selbständigkeit gemacht? Ich melde mich ja im Versorgungswerk der Ärztekammer an und stelle gleichzeitig den Antrag auf Befreiung von der Versicherung bei der DRV.
    Das ist dann doch eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit für die man den Fragebogen V023 ausfüllen muss? Oder ist das selbständig nach §4 Abs 2 SGB VI?

    Kann mir da irgendjemand weiterhelfen? Gerne auch per PN.

    Edit: Habt ihr eine gelegentliche Nebentätigkeit als Notarzt bei der Rentenversicherung angegeben?
    Geändert von WackenDoc (12.07.2015 um 11:06 Uhr)
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  2. #2
    TBSE performer Avatar von test
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    Hallo,

    ich bin für eine Nebentätigkeit in einem anderen BUndesland kostenloses Zweitmitglied geworden. Ich würde mich an deiner Stelle bei den ÄK erkundigen. Selbst wenn du in zwei Bereichen tätig bist, musst du nicht doppelt zahlen üblicherweise.

    Ich würde die Nebentätigkeit primär dem Versorgungswerk melden. Die teilen einem dann mit, ob eine erneute DRV BEfreiung aus ihrer Sicht notwendig ist.
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  3. #3
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    "Erneut" trifft für Wacken ja wahrscheinlich nicht zu, da die bisherigen Rentenpensionssonstwasansprüche bisher wohl über die BW generiert wurden, oder?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Genau- ich war bisher befreit und werde von der Bundeswehr nachversichert. Ich fahre ja schon seit einer Weile nebenberuflich Notarzt, hab brav meine Steuern bezahlt und mein Steuerberater meinte, dass die gelegentliche Tätigkeit nicht versicherungspflichtig ist.
    Jetzt hatte ich die letzten beiden Monate dank Resturlaub viel Zeit und bin relativ viel gefahren- ich glaube, das sollte ich besser mal im Nachhinein mit dem Versorgungswerk und der DRV klären.

    Seit diesem Monat fahre ich hauptberuflich derzeit ohne Nebentätigkeit. Allerdings über die Börse und den Notarztverein. Also immer wieder wechselnde Wachen- hab allerdings ein paar Wachen auf die sich die meisten Schichten verteilen.
    Jetzt wohne ich in Bundesland No 1, hab die meisten Schichten im Bundesland No 2 und bekomme regelmäßig Angebote für Bundesland No 3 (die ich bisher noch nicht angenommen habe, weil ich in der Nähe genug hatte) und hab jetzt auch noch Festivaldienst in Bundesland No 4. Und das Ganze erstmal nur vorübergehend. Mit meiner ÄK bin ich ganz zufrieden, weswegen ich auch nicht wieder in die andere des Nachbarbundeslandes wechseln will, wenn es nicht sein muss.
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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Mehrfachmitgliedschaften sind möglich. Im August werde ich Mitglied von 5 Ärztekammern sein müssen. Das größte Problem liegt darin, dass an der Ärztekammermitgliedschaft auch die Mitgliedschaft in den entsprechenden Ärzteversorgungen geknüpft ist.

    Aufgrund weniger Stunden Tätigkeit in Berlin im Jahr 2015 (Stunden pro Jahr!) musste ich dort Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag in Berlin übersteigt das gesamte Einkommen aus Berlin.

    Ich halte noch bis Oktober durch, dann entscheide ich mich wieder für ALG-1. Ich muss mich von dem Bürokratiewahnsinn erholen. Immerhin stehen mir als Arbeitsoser 21 Tage Urlaub zu, auf die ich als noch-Selbstständiger keinen Anspruch hätte.

    Mein Rat: Sei weniger zwanghaft als ich und wecke keine schlafenden Hunde. Niedersachsen hat mir gerade mit 2500 Euro Strafe gedroht, da ich vergessen habe anzugeben, dass ich derzeit (und nicht zum Zeitpunkt der bevorstehenden Mitgliedschaft in Niedersachsen) noch Mitglied in Brandenburg bin. Habe sie, d.h. die Dame von der Niedersächsischen Ärztekammer, telefonisch in Berlin in Erfahrung gebracht. Prompt erhielt ich eine Kopie aus irgendeinem Gesetzestext mit gelb markierter Höhe der Strafe.



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