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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
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    Bochum
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    Facharzt
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Das ist mitbestimmungspflichtig. Hat euer Betriebsrat dem etwa zugestimmt?
    Naja, in erster Linie muss der Mitarbeiter selbst ja zustimmen. Wenn ich einen gültigen Dienstplan habe, dann ist dieser bindend. Für BEIDE Seiten. Und was ich in meiner Freizeit mache, geht den Arbeitgeber nix an. Deshalb kann ich in meiner Freizeit auch übers Wochenende nach Thailand fliegen oder im Puff umme Ecke einziehen.
    Und wenn der AG meint, dass ich unbedingt an dem Wochenende arbeiten muss, dann müssen es schon gravierende Gründe sein, dass er mir dies quasi aufdrücken kann. Und dann muss er natürlich für alle mir entstehenden Kosten aufkommen.
    Aber so einfach ist das nicht.
    I'm a very stable genius!



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  2. #7
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    09.08.2007
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    Für eine "Dienstverpflichtung" gibt es sehr hohe Hürden und es gilt keineswegs Krankheit oder Urlaub von Kollegen. Das muss ein Betrieb so stemmen können.
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  3. #8
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Naja wenn sie der einzige AA alleine mit CA ist geht das schon. Kosten müssen dann natürlich erstattet werden.
    Selbst wenn die Dienstverpflichtung nicht rechtens ist darf man sie nicht einfach ignorieren sondern muss eine einstweilige Verfügung des zuständigen Arbeitsgerichts beantragen (google hilft).
    Las dich also im Zweifel fachanwältlich beraten.



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  4. #9
    Banned
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    04.01.2015
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    Was steht denn in Deinem Vertrag? Und wie bist du angestellt?



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  5. #10
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Naja, in erster Linie muss der Mitarbeiter selbst ja zustimmen. Wenn ich einen gültigen Dienstplan habe, dann ist dieser bindend. Für BEIDE Seiten. Und was ich in meiner Freizeit mache, geht den Arbeitgeber nix an. Deshalb kann ich in meiner Freizeit auch übers Wochenende nach Thailand fliegen oder im Puff umme Ecke einziehen.
    Und wenn der AG meint, dass ich unbedingt an dem Wochenende arbeiten muss, dann müssen es schon gravierende Gründe sein, dass er mir dies quasi aufdrücken kann. Und dann muss er natürlich für alle mir entstehenden Kosten aufkommen.
    Aber so einfach ist das nicht.
    Das wollte ich gar nicht in Frage stellen, sondern nur auf die zusätzlich bestehende Hürde hinweisen, denn mitbestimmungspflichtg bleibt es trotzdem, auch wenn du als Mitarbeiter dreimal zustimmst.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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