Wenn Sie bis zum 15. Januar (Sommersemester) bzw. 15. Juli (Wintersemester) das 55. Lebensjahr vollendet haben, beachten Sie bitte Folgendes:
Die über hochschulstart.de zu vergebenden Studienplätze sollen in erster Linie Menschen zugute kommen, die mit dem erfolgreichen Studienabschluss auch in das Berufsleben eintreten wollen. Bewerber jenseits des 55. Lebensjahres können daher nur unter besonderen Umständen einen Erstsemesterstudienplatz erhalten.
Sie müssen die schwerwiegenden wissenschaftlichen oder beruflichen Gründe, die Sie im Hinblick auf Ihre persönliche Situation für das beabsichtigte Studium geltend machen, auf einem besonderen Blatt darlegen und entsprechende Belege beifügen.
Sofern die Gründe nicht anerkannt werden können, muss der Zulassungsantrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, auch wenn Sie z. B. eine sehr gute Durchschnittsnote oder eine sehr lange Wartezeit haben.
Weitere Informationen zum Studium ab dem 55. Lebensjahr finden Sie unter dem Stichwort "
Härtefallantrag".