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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Mir fällt gerade noch etwas ein:

    1. Wer ist von den hier Schreibenden denn Mitglied in Hartmann oder Marburger Bund? Ich hab mir gerade die beiden Homepages angeschaut, aber nicht wirklich wesentliche Unterschiede gefunden. Oder soll man erst mal in beiden Mitglied werden???

    2. Wenn jemand hier eine der Haftpflichtversicherungen abgeschlossen hat fürs PJ, wo und welche? Gar nicht uninteressant finde ich das Angebot der Dt. Ärzteversicherung - so incl. Privathaftpflicht und zumindest erst mal sehr günstig...

    Es muß doch hier jemanden geben, der sich damit auskennt???
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #7
    Premium Mitglied Avatar von PEACEKEEPER
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    Wie das mit der Haftpflicht läuft weiß ich leider auch nicht. Pj ist bei mir noch etwas hin...
    Aber du hast nach den Unterschieden zwischen den beiden Bünden gefragt.
    Der Hartmannbund wurde um 1900 von einem Herr Hartmann gegründet( hieß da aber Allgemeiner Ärzteverein), und war als Interessenvertretung für selbsttändige/niedergelassene Ärzte gedacht. Um die Zeit ging es los mit den ersten Gebührenordnungen .
    Der Marburger Bund wurde nach dem zweiten Weltkrieg gegründet, und setzte sich für die Interessen von Klinikärzten sein.
    Beide setzen sich für die Belange des Medizinernachwuchs ein.
    Inwieweit sich nun beide Verbände heute berufspolitisch unterscheiden bzw. ob , weiß ich auch nicht. Hab mich mit Beruspolitik noch nicht wirklich auseinander gesetzt.
    Aber was deren Diensleistungen für den Nachwuchs angeht, unterscheiden sich beide kaum.


    Grüsse



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  3. #8
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    Eine Berufshaftpflichtversicherung ist meines Wissens im PJ nicht sinnvoll, da man nach wie vor über die Unviversität bzw. das jeweilige Lehrkrankenhaus abgesichert ist.
    Auch später ist eine Berufshaftpflichtversicherung nicht immer notwendig, das hängt dann aber von der jeweiligen Versicherungslage des Hauses, in dem man tätig ist, ab.

    Vielleicht könnten wir mal wieder eine offizielle Stellungnahme eines Spezialisten (wie damals zur Berufsunfähigkeitsproblematik) bekommen, ich frage mal an.

    "Mary" airmaria
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  4. #9
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Hi Ihr beiden!

    Also, was diese beiden "Bünde" angeht, da habe ich mir jetzt mal einen Packen Info-Material angefordert. Mal sehen, was ich daraus entnehmen kann. So ähnlich hatte ich mir die Unterschiede (soweit denn vorhanden) auch zusammengereimt. Wahrscheinlich hänge ich mich mal schnuppernd in beide rein und entscheide nach dem PJ, wo ich bleibe...

    @Air: Naja, die Haftpflicht ist zwar über die Klinik geregelt, aber es gibt anscheinend trotzdem Ansprüche, die direkt an den PJ gestellt werden. Die Deckung scheint darauf anzukommen, was man "angestellt" hat. So ähnlich steht es zumindest in den Unterlagen unserer Uni. Ist halt die Frage, ob die PJ-Berufshaftpflicht der div. Versicherungen das dann deckt.

    ´Ne offizielle Stellungnahme wäre absolut genial!!! Dann wüßte man endlich, woran man ist. Ich möchte nämlich nicht Versicherungen abschließen, mit deren Kündigung ich dann in einem Jahr kämpfen muß, weil sie nicht sinnig und für Nicht-Mehr-PJ zu teuer sind...

    LG
    Blickchen (schnell wieder an die Bücher!)
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  5. #10
    Premium Mitglied Avatar von PEACEKEEPER
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    Ich hab gerad mal meinen Nachbarn gefragt wegen der Haftpflicht. Der hat gerade sein Pj fertig. Er meinte , dass das von Uni zu Uni unterschiedlich geregelt sei . Es kommt wohl auch darauf an, was man angestellt hat.
    Wurden einem Pjler Tätigkeiten zugemutet, die nicht seinem Wissensstand entsprechen, und er dabei Murks baut, haftet das Krankenhaus/Uni.
    Wenn er Mist baut bei Tätigkeiten, die ihm nach seinem Ausbildungstand zuzumuten sind bzw wenn er auf eigene Faust handelt , haftet der Pjler.
    Manche Lehrkrankenhäuser verlangen wohl auch eine extra Haftpflicht vor Einstellung. Unter Umständen kann man bei Schäden auch durch das Krankenhaus in Regress genommen werde.
    Ich fürchte du musst dich noch mal bei deinem Dekanat erkundigen.

    Grüsse

    Grüsse



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