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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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    15.07.2003
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    kann mich nicht mehr erinnern
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    123
    Hier gehts um die sog. Verweisungsklausel. Ein berufsunfähiger ist erst dann berufsunfähig, wenn er in seinem Beruf auch keine andere Tätigkeit findet, die er ausüben kann. Dabei kann bei schlechten Tarifen ein chirurgischer Chefarzt nach Verlust einer Hand z.B auf einen Job als Röntgenbisldersortierender HIWI verwiesen werden, ist die Verweisbarkeit ausgeschlossen, geht das nicht und er kann nur auf Bereiche, die seinem bisherigen beruflichen und sozialen Tätigkeitsfeld entsprechen verwiesen werden.
    Dies ist ein generelles Problem von BUZ-Versicherungen, die eine hat die Verweisungsklausel, die andere nicht. Zu meiner Zeit hat die DÄ-Vers. auch behauptet, nur sie würden nicht verweisen, es gab aber bereits damals ein Urteil, das denen das untersagte. Mittlerweile gibt es selbst bei Direktversicherern entsprechend gute Verträge. Die besten Infos dazu gibt es bei Finanztest, da lohnt es sich durchaus mal ein Heft zu kaufen.

    Aber auch bei ausgeschlossener Verweisung ist natürlich ein AIP nach 2 Wochen eher in andere Bereiche verweisbar (die eben seinem bisherigen beruflichen und sozialen Tätigkeitsfeld entsprechen). Auch bei der DÄ-Versicherung!

    Ich persönlich fand die DÄ zu agressiv in der Werbung, trotz sehr guter Berufshaftpflicht meiner Klinik wollte der mir erstmal eine solche verkaufen.

    Schließlich bin ich zu ASI, und da war es ganz oK, habe dann acuh nach einigen Jahren alles entsprechend ändern können. Ich denke, ASI und MLP sind halbwegs vergleichbar, wenn die Vertreter ok sind.

    Was braucht man:
    Ledig, eher noch keine Familie: BUZ, Geringe Lebensversichurngssumme (gerade soviel man für die BUZ braucht), Berufshaftpflich je nach Klinik
    Verheiratet, Kinder (in Planung): BUZ und adaequete Risikolebensvers. (ggf. auch bei zwei versch. Anbietern), Berufshaftpflich je nach Klinik

    Ich (damals verh. 1 Kind) habe damals so ein Paket gemacht mit BUZ und RLV und Kapital-LV, wobei in die Kapital-LV in den ersten 5 Jahren nichts eingezahlt worden wäre, im Schadensfall dann doch, so daß ich nach Ende der BUZ-Rentenzahlung dann Kohle gehabt hätte. Das ganze hab ich dann vor dem ablauf von 5 Jahren gekündigt und die Kombi BUZ und RLV abgeschlossen

    Soweit mal



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  2. #22
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    Ex-AIP-Flüchtling (Schweiz)
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    Original geschrieben von Captain Cosmotic
    Soweit ich weiss bietet allein die Deutsche Ärzteversicherung (DÄV) eine BU, die immer genau die zuletzt ausgeübte Tätigkeit im Rahmen einer BU versichert. D.h. die BU greift immer dann, wenn Du das, was Du zuletzt ausgeübt hast, nicht mehr machen kannst. Und das alles eben auch für`n schlanken Kurs.
    Original geschrieben von Herzstromkurve
    Dies ist ein generelles Problem von BUZ-Versicherungen, die eine hat die Verweisungsklausel, die andere nicht. Zu meiner Zeit hat die DÄ-Vers. auch behauptet, nur sie würden nicht verweisen, es gab aber bereits damals ein Urteil, das denen das untersagte. Mittlerweile gibt es selbst bei Direktversicherern entsprechend gute Verträge.
    Soviel dann zu dem Thema:

    Ich wurde von meiner/m Versicherungsfachfrau/mann informiert.



    "Mary" airmaria
    Ruhe bewahren, wenn Ruhe verloren: Ruhe wiederfinden!





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  3. #23
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
    Mitglied seit
    25.11.2002
    Ort
    Studieren in Kiel, Arbeiten in der Schweiz
    Semester:
    FA / OA
    Beiträge
    11.404
    Original geschrieben von Medizini
    hallo,

    ich wurde auch bombardiert mit allem möglichem. Habe mich am Ende für MLP entschieden. Die haben Konzepte die echt überzeugend klangen.
    Ich finde eine Berufshaftpflicht, Berufsunfähigkeit und Unfall sehr wichtig. Die Berufshaftpflicht kostet mich gerade mal 23,-- EUR pro Jahr.
    Wenn ihr wollt, kann ich gerne den Kontakt herstellen, habe bereits verschiedene Erfahrungen mit Beratern gemacht. Bei dem ich nun bin, der ist echt top. Wie ich erfahren habe, reist er aufgrund seiner Weiterempfehlungen ohnehin nahezu durch das gesamte Bundesgebiet, also, den kann ich euch nur empfehlen...
    meldet euch [email protected]
    Klingt ja fast nach ein wenig Werbung...bekommst Du Prozente?

    Für die Berushaftpflicht solltest Du als AiP'ler eigentlich nur 20 EUR zahlen, zumindest sagt das mein Angebot von heute.

    Im übrigen sind bei der BUV von MLP auf die Verweisungsgeschichten auch wie bei der DÄV verzichten worden...aber die monatlichen Kosten sind bei gleicher Rentensumme bei MLP höher nach meiner ersten Rechnung...sind zwar nur 20 EUR, aber 20 EUR in 35 Jahren sind auch 8400 EUR...

    Ich rechne noch ein wenig und entscheide mich dann...

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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  4. #24
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    31.05.2003
    Beiträge
    15
    Niere, hast Du die Versicherungsummen auch verglichen??
    Beachte: im Ernstfall haftest Du unbegrenzt
    Selbst der Hartmannbund hat mich hier entttäuscht.
    Wenn ich den MLP-Fuzzi richtig verstanden habe, ist bei denen das BU-Thema auf mehrere Versicherungen aufgesplittet-schon nicht schlecht, was weiß ich, was in 25 Jahren mit einer Versicherung los ist, siehe Mannheimer (ein Kumpel war dort versichert ).... Ich denke noch nach ....



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