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Huhu,
mal wieder 2,3 doofe Fragen von mir, weil ich nicht so recht weiterkomme.
Ich habe 2012 Opt-Out unterschrieben für bis zu 64h. 2013 gab es dann eine Verträgsänderung im TV-Ä, die die wöchentliche Hauptarbeitszeit von 60 auf 58h nach Opt-Out runtersetzt. Das heißt doch für mich, dass ich auch nur 58h arbeiten darf- oder gilt die interne Opt-Out-Regelung höher als der TV?
Insgesamt muss das über einen Zeitraum von 6 Monaten ausgeglichen werden. Für einzelne Wochen und Monate gibt es aber keine Höchstarbeitszeit, solange die Ruhezeiten eingehalten werden, oder?
Opt-Out darf ja nur unter der Voraussetzung angewandt werden, dass die Arbeitszeit Bereitschaftsdienste enthält. Wenn ich jetzt regulär in der Notaufnahme arbeite, ist dann ALLES Bereitschaftsdienst? Oder nur der am Wochenende? Ich mach ja immer die gleiche Arbeit...sorry, ich steh da grad auf dem Schlauch, wie man das abgrenzt. Einen extra Vertrag gibts für diese Rotation natürlich nicht.
Danke schonmal.
And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...