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Genau "im Ausgleichszeitraum"... deswegen sind 64h in einer Woche durchaus möglich.
Ob eure Schichten Vollarbeit oder BD sind kann dir deine Verwaltung aber auch die Personalvertretung sagen.
Für den Durchschnitt zählen auch Urlaubstage über dem gesetzlichen Mindssturlaub als 0h. Deswegen kann man i.d.R. im 6 Monatszeitraum z.T. auch sehr viel arbeiten.
Ich verstehe nicht warum es beim Opt out überhaupt Grenzen gibt, ist ja ausdrücklich keiner gezwungen das zu unterschreiben. Das Arbeitszeitgesetz verhindert ja ohnehin schon das man bis zur totalen Erschöpfung Dienst durchzieht.
Man kann Opt-out übrigens auch kündigen. Vor einem halben Jahr wäre das natürlich schlauer gewesen, denn meines Wissens beträgt die Kündigungsfrist dafür 6 Monate. Wenn Du jetzt das Opt-out kündigst, solltest Du in einem halben Jahr wieder bei den max. 48 Stunden sein.... oder Brutus?
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