Zitat von
Eckhart
Das stimmt so nicht!
Gerade die brotlosesten aller Bachelor Abschlüsse können zu einer Zulassung führen! hochschulstart.de wird ja ungerne richtig konkret, aber eine Beurteilungsregel ist tatsächlich. dass man 4 Punkte "sonstige beruflich Gründe" sicher bekommt, wenn man mindesten 2 Jahre Arbeitslosigkeit vorweisen kann! (Bescheinigung vom Job Center) Zu diesem Wintersemester wurden mehrere Personen zugelassen, die mit der Formel "4 Punkte für brotlosen Bachelor mit sehr gut; 4 Punkte für mind. 2 Jahre arbeitslos und 2 weitere Punkte für Alleinerziehend mit 2 Kindern" auf die erforderlichen 10 Punkte kamen! (übrigens alles Frauen)
Gruß, Ecki