Siehe Link oben. Da steht nur:
oder:Nachweis von 50 Norarzteinsätzen unter Anleitung eines Arztes, der zum Führen der ZWB Notfallmedizin berechtigt ist
oder einfach:Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes im NAW bzw. RTH, auf die bis zu 25 Notfallversorgungen, bei denen unter notfallmed. bzw. intensivmed. Handeln Maßnahmen des geforderten WB-Inhaltes zur Anwendung kommen , angerechnet werden können
Was für eine Weiterbildungsberechtigung? Die 50 / 100 Fahrten kannst Du mit JEDEM Notarzt machen, der halt die Voraussetzung hat (ZB Notfallmedizin / Fachkunde).und anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes
Ob das nun 10/25/50 oder 100 Einsätze sind, ist dabei reichlich egal. Es muss halt "nur" ein "ordentlicher" Notarzt dabei sein, unter dessen Leitung man die Fahrten begleitet...