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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #46
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    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen
    Wie ist das eigentlich, wenn es im eigenen Haus keine weiterbildungsberechtigten Notärzte gibt und man irgendwo extern mitfährt
    In manchen Bundesländern gibt es die Möglichkeit statt geforderten 50 Einsätze nur 25 nachweisen zu müssen - wenn diese dann unter Weiterbildungsberechtigten Notärzten stattfanden. Alles abhängig vom Bundeslandbestimmung



  2. #47
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Harvey Beitrag anzeigen
    In manchen Bundesländern gibt es die Möglichkeit statt geforderten 50 Einsätze nur 25 nachweisen zu müssen - wenn diese dann unter Weiterbildungsberechtigten Notärzten stattfanden. Alles abhängig vom Bundeslandbestimmung
    Siehe Link oben. Da steht nur:
    Nachweis von 50 Norarzteinsätzen unter Anleitung eines Arztes, der zum Führen der ZWB Notfallmedizin berechtigt ist
    oder:
    Einsätze unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes im NAW bzw. RTH, auf die bis zu 25 Notfallversorgungen, bei denen unter notfallmed. bzw. intensivmed. Handeln Maßnahmen des geforderten WB-Inhaltes zur Anwendung kommen , angerechnet werden können
    oder einfach:
    und anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes
    Was für eine Weiterbildungsberechtigung? Die 50 / 100 Fahrten kannst Du mit JEDEM Notarzt machen, der halt die Voraussetzung hat (ZB Notfallmedizin / Fachkunde).
    Ob das nun 10/25/50 oder 100 Einsätze sind, ist dabei reichlich egal. Es muss halt "nur" ein "ordentlicher" Notarzt dabei sein, unter dessen Leitung man die Fahrten begleitet...
    I'm a very stable genius!



  3. #48
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Danke für die Antworten.

    Zitat Zitat von Solara Beitrag anzeigen
    Bei euch fährt keiner Notarzt?
    Doch.

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Was für eine Weiterbildungsberechtigung? Die 50 / 100 Fahrten kannst Du mit JEDEM Notarzt machen, der halt die Voraussetzung hat (ZB Notfallmedizin / Fachkunde).
    Das war mir bekannt; aus bestimmten Gründen werde ich aber extern mitfahren und da wird man anscheinend nur mit WB-berechtigten Notärzten eingeteilt.



  4. #49
    the day after
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    Sonic, dann bist du bei der falschen externen Stelle.



  5. #50
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, aber: ich habs so kennen gelernt dass der Notarzt vor Ort nur den Tod feststellt und so einen Wisch bzgl. Feststellung des Todes da lässt für die Polizei. Und dann verzieht er sich wieder damit er für die Lebendigen frei ist und die eigendliche Leichenschau machen die KVB-Ärzte. Gibts das auch anders?
    Bundeslandabhängig, nicht überall gibt es vorläufige Todesbescheinigungen.



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