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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    19.10.2015
    Beiträge
    1
    Halloo liebe Forengemeinde

    einen schönen Abend Euch allen!
    Ich habe mich hier bei Euch registriert, um Antworten auf eine Frage zu finden, die mir gerade etwas schwer liegt:
    Ich würde liebend gerne einen Rettungssanitäter-Kurs in Berlin machen.
    Leider wurde ich im vergangenen Jahr mehrmals ohne Fahrschein U-Bahn gefahren (ja, ich weiss, wie dumm das war - leider hatte dies auch Gründe (akute Arbeits- und Geldlosigkeit und eeeendlose Bearbeitungszeit beim JobCenter ) und wurde dafür auch rechtlich belangt. Die Strafen habe ich bereits abzahlen können, nur habe ich entsprechend 2 Einträge im FZ.
    So frage ich mich, inwieweit mir diese im Weg stehen könnten...und welche Stelle (Gesundheitsamt? Ausbilder/Rettungswache?) nun über meine Zulassung zur Prüfung entscheidet bezw. ob ich da auch Gelegenheit erhalte, mich zum Sachverhalt zu äußern...

    Ich danke euch sehr im Voraus für Eure Antworten und wünsche Euch viel Erfog beim Lernen!
    Ganz liebe Grüße,
    Ella



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von pottmed
    Mitglied seit
    14.07.2005
    Ort
    niedersächsische Pampa
    Semester:
    3. WBJ
    Beiträge
    5.212
    Dafür bekommt man Einträge im Führungszeugnis? Dachte das gilt erst ab einer gewissen Zahl von Tagessätzen
    Jeder Tag an dem man nichts neues lernt, ist ein verlorener Tag







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  3. #3
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Zitat Zitat von envo Beitrag anzeigen
    Ich würde liebend gerne einen Rettungssanitäter-Kurs in Berlin machen.
    Leider wurde ich im vergangenen Jahr mehrmals ohne Fahrschein U-Bahn gefahren (ja, ich weiss, wie dumm das war - leider hatte dies auch Gründe (akute Arbeits- und Geldlosigkeit und eeeendlose Bearbeitungszeit beim JobCenter ) und wurde dafür auch rechtlich belangt. Die Strafen habe ich bereits abzahlen können, nur habe ich entsprechend 2 Einträge im FZ.
    Dann gehe ich mal davon aus, dass die Strafen > 90 Tagessätze waren?

    Zitat Zitat von envo Beitrag anzeigen
    So frage ich mich, inwieweit mir diese im Weg stehen könnten...und welche Stelle (Gesundheitsamt? Ausbilder/Rettungswache?) nun über meine Zulassung zur Prüfung entscheidet bezw. ob ich da auch Gelegenheit erhalte, mich zum Sachverhalt zu äußern...
    Da würde ich einfach mal hier:
    https://www.berlin.de/lageso/gesundh...kel.218105.php
    nachfragen, ob die zuständig sind und falls nicht, wer zuständig ist.

    Meine persönliche Meinung:
    Zitat Zitat von envo Beitrag anzeigen
    Leider wurde ich im vergangenen Jahr mehrmals ohne Fahrschein U-Bahn gefahren (ja, ich weiss, wie dumm das war - leider hatte dies auch Gründe (akute Arbeits- und Geldlosigkeit und eeeendlose Bearbeitungszeit beim JobCenter ) und wurde dafür auch rechtlich belangt.
    1. Mag die zuständige Behörde dich zur Prüfung zulassen.
    2. Stellt sich aber die Frage, welcher Arbeitgeber dich beschäftigt bzw. dich als Praktikant dabei haben "möchte". Da der Rettungsdienst ein sensibler Bereich ist und man in aller Regel für die Beschäftigung im Rettungsdienst ein "sauberes" Führungszeugnis vorlegen muss.
    Negative Erfahrungen haben die meisten Rettungswachen mit manchen Mitarbeitern bereits gemacht (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Diebstahl, Unterschlagung etc.). Da ist man glaube ich sensibel.

    Das sage ich jetzt ohne dich persönlich zu kennen.
    Nur ein Arbeitgeber kennt seinen Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Einstellung leider auch nicht persönlich, so dass das meist ein K.O.-Kriterium ist.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Münster
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    Beiträge
    1.086
    Zitat Zitat von Elite RDH Beitrag anzeigen
    Dann gehe ich mal davon aus, dass die Strafen > 90 Tagessätze waren?
    Ist ein - in der Tat sehr weit verbreiteter - Trugschluss.

    Eine Strafe < 90 Tagessätze taucht in der Tat üblicherweise nicht im Führungszeugnis auf.
    Aber: Eine weitere im Bundeszentralregister eingetragene Strafe reicht aus, und alles taucht im Führungszeugnis auf.


    (90 Tagessätze für Schwarzfahren fände ich auch ehrlich gesagt ziemlich krank.)



    Hier in NRW würdest du wohl nicht mal zur Ausbildung zugelassen werden können.
    Unsere RettSanAPO schreibt nämlich, dass nur zugelassen wird, wer
    [...] eine Erklärung darüber vorlegt, dass gegen ihn weder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren noch ein Strafverfahren anhängig und auch in den letzten 5 Jahren nicht durchgeführt worden sind.
    K.A., wie das in Berlin aussieht, das sagen dir im Zweifel die Schulen oder die zuständigen Behörden.

    Wie sinnvoll eine solche Regelung ist, sei dahingestellt.
    (Streng nach dem Wortlaut reicht es ja bereits aus, dass ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wurde. Egal, ob der Staatsanwalt nach fünf Minuten Prüfung feststellt, dass da gar keine Straftat vorliegt.)


    Die Probleme, die dein potentieller zukünftiger Arbeitgeber mit Vorstrafen (egal welcher Art) haben könnte, sind dann auch noch mal eine andere Baustelle.



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  5. #5
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    @Shizr:
    Gut zu wissen, das mit den 90 Tagessätzen! Danke für die Aufklärung.



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