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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Pflegikus Beitrag anzeigen
    Ich arbeite ehrenamtlich in der Sanitätsstation in einem Flüchtlingscamp in Deutschland, wo Flüchtlinge registriert und medizinisch erstversorgt werden. Das Lager wird vom DRK geleitet und es helfen viele Kräfte aus dem Ausland mit, so auch Krankenschwestern aus Kanada.
    Hmm. Warum? Hat das DRK mittlerweile solche Personalnot, dass Kräfte aus dem Ausland angefordert werden müssen?
    Oder gibt es eine Kooperation mit den RK in Canada? Also in welcher Funktion und mit welchen "Rechten" sind die ausländischen Hilfskräfte denn hier in Deutschland?

    Diese "Nurses" verteilen (sicherlich ohne böse Hintergedanken) oft ohne Rückfragen an einen Arzt oder wenn grad kein Arzt im Camp ist Medikamente an die Patienten- also z.B. Diazepam für Angstzustände etc.
    Lt. Ihren Angaben sind sie dazu in Kanada befugt und dort sei das ganz normal- ihre genaue Ausbildung kenne ich aber nicht, Pflege kann man dort ja auch studieren, oder?
    Mal direkt an die o.g. Frage würde ich mal fragen, welche "Berechtigung" bzw. Anerkennung die Hilfskräfte denn haben? Sind die in Deutschland registriert? Ist deren Ausbildung hier anerkannt worden? Bzw. ist eine äquivalente deutsche Anerkennung erfolgt? => STEX? Diplom? Oder sowas in der Richtung? Ohne dürften sie nämlich meiner Ansicht nach gar nichts "medizinisches" tun, was über Waschen und Lagern hinausgeht. Wir haben ja ähnliche Probleme im Krankenhaus, wenn man Pflegepersonal aus dem Ausland einstellt. Die dürfen halt solange nicht "richtig" arbeiten, bis ihre Ausbildung anerkannt ist und sie die deutschen äquivalenten Diplome erhalten...

    Darf sie das mit den Medikamenten dann auch hier in Deutschland? Fällt das Camp vielleicht nicht unter deutsches Recht? Zählt für Hilfskräfte im Ausland im Rahmen eines Hilfseinsatzes eine andere Regelung?
    Vielen Dank für Eure Meinungen!
    Euer Pflegikus
    In meinen Augen ein klares Nein! Ohne ärztliche Anweisung schon mal gar nicht, es sei denn, bestimmte Medikamente sind "freigegeben". Ähnlich zum Beispiel im Rettungsdienst, wenn RA / NFS bestimmte Tätigkeiten / Medikamente im Rahmen der Notkompetenzen freigegeben werden...
    I'm a very stable genius!



  2. #7
    Airborne Avatar von gnuff
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    Abgesehen davon wer was darf und was nicht gehe ich davon aus, dass sich die Geschichte nicht so abgespielt hat wie oben dargestellt... das wäre schon extrem merkwürdig... frag mal nach und dann sieht das vermutlich völlig anders aus.
    Dermatologist is Greek for "fake doctor"! - Perry Cox, MD



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