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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied Avatar von CYP21B
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    Ich hatte so im Hinterkopf, dass es bereits vor einiger Zeit mal einen entsprechenden Thread gab, finde den aber aktuell irgendwie nicht.
    Wie sähe es für einen fiktiven Fall aus, dass aufgrund eines Krankheitsfalls Personalnot entsteht für
    - fest im Dienstplan stehende "Überstundenfrei" Tage
    - Schichtwechsel
    - Urlaub, bzw. die Wochenenden davor/danach
    Wenn Änderungen mgl. sind wieviel vorher muss das passieren? Was wäre wenn man schon etwas geplant hat (Stornokosten etc.)?

    Dankeschön
    Don't cry because it's over - smile because it happend!



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  2. #2
    Ldr DptoObviousResearch
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    Unter der Annahme, dass ihr eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit habt: Mit der Aufstellung des Dienstplanes hat der Arbeitgeber sein Direktionsrecht verbraucht. Damit ist im Normalfall eine Änderung gegen den Willen des Mitarbeiters und des Betriebsrates nicht möglich. Ein Krankheitsausfall begründet keinen Notfall oder ähnliches, dafür bedarf es schon wesentlich mehr.
    Gesetzt dem Falle, dass die einmal erteilte Zustimmung zur Arbeitsbefreiung revidiert werden muss und dem Arbeitnehmer dadurch ein Vermögensnachteil entsteht, dass ihm die Freistellung nicht gewährt wird, dann muss der Arbeitgeber Schadenersatz leisten.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  3. #3
    Platin Mitglied
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    Das ist doch eine müßige Diskussion. Wenn du derartige Argumente gegenüber deinem Chef bemühst/ bemühen musst, dann ist das Verhältnis doch sowieso vollkommen zerüttet und du suchst dir besser eine neue Stelle.
    Wenn du dir eine neue Stelle suchst, dann ist es egal, ob die Diensteinteilung nun arbeitsrechts-konform ist oder nicht - du bist ja eh bald weg.



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  4. #4
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    Zitat Zitat von CYP21B Beitrag anzeigen
    Ich hatte so im Hinterkopf, dass es bereits vor einiger Zeit mal einen entsprechenden Thread gab, finde den aber aktuell irgendwie nicht.
    Wie sähe es für einen fiktiven Fall aus, dass aufgrund eines Krankheitsfalls Personalnot entsteht für
    - fest im Dienstplan stehende "Überstundenfrei" Tage
    können jederzeit widerrufen werden; ist was anderes als Urlaub...Überstunden kannst du ggf. auch wannanders abbauen

    Zitat Zitat von CYP21B Beitrag anzeigen
    - Schichtwechsel
    - Urlaub, bzw. die Wochenenden davor/danach
    offiziell "gehört" dir 1(!) angrenzendes WE; das 2. ist Nettigkeit des Dienstplaners...



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  5. #5
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von mainzer Beitrag anzeigen
    können jederzeit widerrufen werden; ist was anderes als Urlaub...Überstunden kannst du ggf. auch wannanders abbauen
    Die Widerruflichkeit des Freizeitausgleichs ist zulässig, muss aber bei Gewährung explizit erklärt werden(vgl. BAG 9 AZR 433/08), andernfalls ist das Direktionsrecht verbraucht.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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