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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi,

    ich möchte im Dezember die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner beginnen (3.Stex steht grade bevor).

    Frage: Laut Ärztekammer & Deutscher Krankenhausgesellschaft stehen mir in den ersten 3 Jahren meiner Weiterbildung im stationären bereich (ich meine nicht ambulant/Praxis!) 1020€ Fördergelder/Monat zu. Diese werden an der Arbeitgeber überwiesen, diese muss er mir vollständig auszahlen.
    -> Heisst das, dass die 1020€ auf mein tarifvertragliches Grundgehalt (TV-Ärzte VKA) drauf-addiert werden ?

    Vielen Dank schonmal im Vorraus



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  2. #2
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    Zitat Zitat von julian83 Beitrag anzeigen
    -> Heisst das, dass die 1020€ auf mein tarifvertragliches Grundgehalt (TV-Ärzte VKA) drauf-addiert werden ?

    Vielen Dank schonmal im Vorraus
    Nein.
    Mir würde auch kein Grund einfallen, wieso Du mehr Gehalt bekommen könntest als ein Assistenzarzt in der Inneren



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  3. #3
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    Zitat Zitat von wischmopp Beitrag anzeigen
    Nein.
    Mir würde auch kein Grund einfallen, wieso Du mehr Gehalt bekommen könntest als ein Assistenzarzt in der Inneren
    Weil das KH 1000 Euro pro Monat für die Ausbildung bekommt die es für den internistischen Assistenten nicht gibt. Ist bei 3 Jahren auf der Inneren ja nicht so das man vom angehenden Allgemeinmediziner weniger Arbeitsleistung bekommt. Vllt sogar pflegeleichter da sie eher nicht in die Funktionsdiagnotik rotieren wollen? Und sind da nicht auch Verpflichtungen mit verbunden wenn man (das ausbildende KH) diese Förderung bekommt?

    Und wenn man so wie oben denkt, warum sollte nicht auch der Allgemeinarzt bei dem man die 1.5 Jahre in der Praxis macht die 3500 die er bekommt einbehalten?



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  4. #4
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    Zitat Zitat von arbeiter79 Beitrag anzeigen
    Weil das KH 1000 Euro pro Monat für die Ausbildung bekommt die es für den internistischen Assistenten nicht gibt. Ist bei 3 Jahren auf der Inneren ja nicht so das man vom angehenden Allgemeinmediziner weniger Arbeitsleistung bekommt. Vllt sogar pflegeleichter da sie eher nicht in die Funktionsdiagnotik rotieren wollen? Und sind da nicht auch Verpflichtungen mit verbunden wenn man (das ausbildende KH) diese Förderung bekommt?

    Und wenn man so wie oben denkt, warum sollte nicht auch der Allgemeinarzt bei dem man die 1.5 Jahre in der Praxis macht die 3500 die er bekommt einbehalten?
    Der weiterbildende Allgemeinarzt bezahlt Dir ein verhandelbares Gehalt. Hast Du z.B. 4444 € verhandelt, bekommst Du auch 4444 und nicht 4444 plus 3500, oder? Siehst Du das dann als "er behält den Zuschuss ein"?

    Genauso ist es in der Klinik, Du bekommst den Kliniktarif und nicht Kliniktarif plus 1000.



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  5. #5
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    [QUOTE=arbeiter79Vllt sogar pflegeleichter da sie eher nicht in die Funktionsdiagnotik rotieren wollen? Und sind da nicht auch Verpflichtungen mit verbunden wenn man (das ausbildende KH) diese Förderung bekommt?[/QUOTE]

    Man muss als Arzt in Weiterbildung Allgemeinmedizin aus meiner Sicht darauf bestehen, dass genau das NICHT passiert. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Internisten die angehenden Allgemeinmediziner in der Weiterbildung vernachlässigen. Klar, es ist nicht so wichtig beispielsweise in die Endoskopie zu kommen. Aber Ultraschalldiagnostik ist für einen Hausarzt beispielsweise enorm wichtig. Ich habe auch darauf "bestanden" frühzeitig auf die Intensivstation.
    Gerade wenn der Arbeitgeber eine zusätzlicher Förderung für eine Stelle erhält ist es völlig legitim ein höheren Einstiegsgehalt oder andere Forderungen zu stellen.



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