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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Weniger Geld als mit Schichtdienst kann man kaum verdienen. Und selbstverständlich erhält man Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge? Solange man keine Minusstunden macht, was in einigen Systemen durchaus möglich sein kann, sollte das schon passen.



  2. #7
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von Autolyse Beitrag anzeigen
    Zur Berechnung der Arbeitszeit: Krankheits- und Feiertage sind keine Ausgleichstage, genausowenig wie Urlaubstage. Das erfasst nach der Rechtsprechung auch den tariflichen Urlaub (die Beschränkung auf den gesetzlichen Mindesturlaub ist eine Mindermeinung der Literatur).
    Hast du dafür ein Gerichtsurteil o.ä.?



  3. #8
    Feddich ;)
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    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Weniger Geld als mit Schichtdienst kann man kaum verdienen
    Das kann man so pauschal nicht sagen. In unserem Tarif mit sehr guten Zuschlägen für Wochenend- und Nachtarbeit bin ich finanziell mit Schichtarbeit auf keinen Fall schlechter gefahren...sozial schon ;)



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