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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    wie schon im Titel steht, beabsichtige ich aus verschiedenen Gründen (schlechte Atmosphäre im Team, ich soll ein opt out unterschreiben was man mir bei Bewerbung verschwiegen hat, kann meine vielen Überstunden nicht abbauen, muss ständig vertreten etc) meine aktuelle Stelle zu kündigen.
    Habe mich schon nach einer neuen Stelle umgesehen und habe etwas in Aussicht ab dem 01.02.16 (Vertrag noch nicht unterschrieben).
    Da ich aber merke, wie mir meine aktuelle Stelle zusetzt, möchte ich an diesem Haus nicht noch bis 02/2016 weiter arbeiten, sondern jetzt schon kündigen. Ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende, da ich noch in der Probezeit bin. Es kämen also 2 Monate Arbeitslosigkeit auf mich zu, im worst case auch mehr, sollte das mit der oben beschriebenen Stelle aus welchen Gründen auch immer doch nicht klappen.

    Worauf muss ich jetzt achten? Wer hat Erfahrungen mit Arbeitslosigkeit zwischen 2 Stellen?

    Wenn ich beim Arbeitsamt angebe, dass ich aus wichtigem Grund gekündigt habe und mein Hausarzt mir zusätzlich bescheinigen würde, dass er mir eine Kündigung empfohlen hat (haben ein sehr gutes Verhältnis, er hat mir nach Kenntnis der Sachlage wirklich eine Kündigung empfohlen), bekommt man dann als Arzt/Ärztin ohne 3 Monate Sperrung Arbeitslosengeld? Wie sind eure Erfahrungen mit dem Arbeitsamt? Lohnt es sich, anzugeben, dass man schon eine neue Stelle unterschrieben hat - wird dann ALG eher gewährt zur Überbrückung?
    Für den Notfall könnte ich auch vom Ersparten leben, aber das möchte ich nicht, da man mich bei der derzeitigen Stelle richtig böse über den Tisch gezogen hat (Versprechen vor Antritt der Stelle vs. Realität jetzt) und ich als "Dank" nicht auch finanziell noch Miese machen möchte. Der Frust der letzten Monate reicht mir...

    Worauf muss ich bei Arbeitslosigkeit in Sachen Krankenversicherung (bin in der GKV) und Ärzteversorgung achten? Was gilt es sonst bei Arbeitslosigkeit zwischen 2 Stellen zu beachten?

    Vielen Dank vorab!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Schau doch, ob du es überbrückt bekomsmt- Blutspendedienst, Flüchtlingshilfe(gibt z.B. über die Notarztbörse immer mal wieder bezahlte Stellen dafür), evtl. auch was ganz anderes wie z.B. Betreuungsverein oder so.

    Was das Versorgungswerk angeht- ab besten das Versorgungswerk direkt fragen. Normalerweise kann man freiwillig drin bleiben, wenn es nur vorrübergehend ist.

    Und ansonsten einfach mal dne Sachbearbeiter des Arbeitsamtes fragen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
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    Hallo Polarstern,
    Bei Eigenkündigung bekommst du im Alg I grundsätzlich 3 Monate Sperrzeit außer bei Kündigung aus wichtigem Grund. Was ein solcher ist, darüber muss man sich im Zweifel vor Gericht streiten. Anerkannt sind wohl Mobbing, sexuelle Belästigung, ausbleibende Lohnzahlung etc. Wie das bei dir ist, da müsstest einen Anwalt oder auch einen Sachbearbeiter vom Arbeitsmat fragen... vielleicht bekommst eine brauchbare Auskunft.

    Im ersten Monat der Arbeitslosigkeit bist du nachgehend in der GKV versichert. Zahlen muss man nichts. Hatte ich auch mal, ging völlig problemlos. Danach musst du einen freiwilligen Beitrag zahlen. In der Sperrzeit zahlt diesen dann auch das Arbeitsamt ab dem 2. Monat wenn ich recht informiert bin.

    In einer Sperrzeit bist du nicht rentenversicherungspflichtig. Ich musste in dieser Zeit auch keinen Beitrag an das Versorgungswerk entrichten.
    Hier steht das ganz gut erklärt alles: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_A....html#tocitem5

    Insgesamt: Wenn du deinen ärztlichen Kollegen so gut kennst... vielleicht bescheinigt er dir ja dass du zu krank bist um zu arbeiten... Mit Lohnfortzahlung und Krankengeld bist du finanziell gesehen sicher besser dran.



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  4. #4
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    Nicht kündigen -> neue Stelle fix machen -> die 2 Monate Überbrückung weiterarbeiten + Kündigungsfrist beachten -> ggf. Krankschreiben lassen



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  5. #5
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    Zitat Zitat von Asebie Beitrag anzeigen
    Hallo Polarstern,
    Bei Eigenkündigung bekommst du im Alg I grundsätzlich 3 Monate Sperrzeit außer bei Kündigung aus wichtigem Grund. Was ein solcher ist, darüber muss man sich im Zweifel vor Gericht streiten. Anerkannt sind wohl Mobbing, sexuelle Belästigung, ausbleibende Lohnzahlung etc. Wie das bei dir ist, da müsstest einen Anwalt oder auch einen Sachbearbeiter vom Arbeitsmat fragen... vielleicht bekommst eine brauchbare Auskunft.
    Habe jetzt mal Kontakt zur Agentur für Arbeit aufgenommen, ich bin gespannt, man will mich zurückrufen.
    Zum Thema "schlechtes Arbeitsklima / Mobbing": In meiner aktuellen Abteilung ist das Arbeitsklima wirklich mies, insbesondere wegen einer Kollegin die immer wieder gegen andere Kollegen hetzt, auch und insbesondere gegen mich als "Neue". Wie ich inzwischen durch andere, nette Kollegen erfahren habe, hat meine Vorgängerin auch genau deswegen dort aufgehört, nach längerer Krankschreibung und nachdem sie vor dem ganzen Team in Tränen ausgebrochen ist... Auch will niemand aus den anderen Abteilungen des Hauses in dieser Abteilung arbeiten, bei Rotationen gibt es jedes Mal Stress, etc.

    Wenn ich nun wirklich Mobbing als "wichtigen Grund" angebe, wo taucht das denn wieder auf? Wird mein jetziger Chef vom Arbeitsamt deswegen angerufen? Ich möchte ja noch ein halbwegs anständiges Arbeitszeugnis von dort bekommen.... Habe mir selber nämlich nichts zu schaden kommen lassen dort!

    Weitere wichtige Gründe sind für mich (aber eventuell nicht fürs Arbeitsamt?):
    - dass man mich in einer anderen Abteilung eingesetzt hat, als mir beim Bewerbungsgespräch zugesagt wurde (inkl. anderem Weiterbildungsfach, kein Witz!)
    - dass man mir nach Antritt der Stelle ein Formular zum Opt Out auf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 58 Stunden durch Bereitschaftsdienste vorgelegt hat, von dem im Bewerbungsgespräch auch nie die Rede war, und dass ich das Formular unterschreiben müsse, um dort Dienste machen zu können (Zitat "die Kollegen hätten e auch alle unterschrieben, ohne können sie hier keine Dienste machen")
    - dass ich aktuell nach 2,5 Monaten bereits mehr als 26 Überstunden habe, ohne eine Perspektive, wann ich die abbauen werde können (chronische Unterbesetzung)
    - dass Krankmeldungen der Kollegen von den Oberärzten als "Befindlichkeitsstörungen, mit denen man arbeiten könnte = Krankfeiern" gewertet werden, und dass dies von den OÄ öffentlich und getan wird
    - dass deswegen und durch eine permanente Vertretungssituation eine Kollegin bereits im Burn out ist, was aber nicht gesehen wird, so lange sie nicht im Dienst "umfällt" (man sieht es ihr aber deutlich an)

    Zählt irgendetwas davon auch fürs Arbeitsamt?!

    Danke für den Link zur Sperrzeit, jetzt bin ich deutlich schlauer!

    Zitat Zitat von Asebie Beitrag anzeigen
    Insgesamt: Wenn du deinen ärztlichen Kollegen so gut kennst... vielleicht bescheinigt er dir ja dass du zu krank bist um zu arbeiten... Mit Lohnfortzahlung und Krankengeld bist du finanziell gesehen sicher besser dran.
    Wegen welcher Erkrankung soll er mich denn bitte so lange am Stückkrank schreiben? Ganz davon abgesehen, dass ich einfach sauber kündigen möchte, weil ich total sauer auf diese Klinik bin. Irgendetwas "psychisches" als Krankschreibung wegen Mobbing o.ä. habe ich doch für ewig in meiner Krankenakte stehen, mit so einer "psychischen Diagnose" wird mich dann doch zB nie wieder eine PKV nehmen, sollte ich mal wechseln wollen?
    Damit schade ich mir doch nur selber!?



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