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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Psychiatrische Erkrankungen müssen üblicherweise für die letzten 5 Jahre angegeben werden, genauso wie stationäre Behandlungen.
    An öffentlichen Dienst sollte man bei solchen Erkrankungen auch denken.

    Wie sieht es denn mit dem Überstundenkonto zur Kündigung aus? Kannst du da evtl. noch ne Woche oder so raus holen?

    Ich denke am einfachsten wird es sein, wenn du dir für den Übergang was anderes suchst. Muss ja auch nicht zwingend ärztliche Tätigkeit sein- Hauptsache es kommt Geld rein.

    Was Mobbing und desolate Arbeitsbedingungen angeht- es muss halt beweisbar sein. Das wird der Hauptknackpunkt sein.
    Und was das Arbeitszeugnis angeht- wenn du "dreist" genug bist- Chef drohen, dass du die Zustände an die Ärztekammer meldest und dann durchaus die Weiterbildungsermächtigung futsch ist, wenn er nichts anständiges schreibt. Machen kannst du das ja immernoch, sobald du das Zeugnis hast.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Hm, jetzt bin ich verunsichert.

    Ich hatte zwischenzeitlich ein Gespräch mit einem früheren Kollegen und gute Freund, der mir erzählt hat, er habe auch mal aus ähnlichen Gründen ganz kurzfristig gekündigt (ohne eine neue Stelle in Aussicht zu haben), und habe zunächst von seinem Erspartem gelebt. Als er dann doch so schnell keine neue Stelle gefunden habe, habe er sich beim Arbeitsamt gemeldet, die nicht einmal ein ärztliches Attest zum Kündigungsgrund von ihm gefordert hätten. Man habe sich mit einer Kopie des Dienstplans zufrieden gegeben, aus dem hervorgegangen wäre, wieviel er habe arbeiten müssen und dass das arbeitsechtlich nicht zulässig gewesen sei. Er habe ohne Probleme ALG bekommen und die Sachbearbeiterin sei sehr nett gewesen.

    Mein Hausarzt wiederum meinte, mit einem ärztlichen Attest "Kündigung aus gesundheitlichen Gründen" sei es kein Problem, eine Sperre zu umgehen, und quasi gängige Praxis.

    Was stimmt denn nun? Oder entscheidet da jede Agentur für Arbeit wie es ihr gefällt, je nach Sachbearbeiter?

    Hat jemand hier aus dem Forum noch Erfahrungen mit dem Thema?



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  3. #8
    Premium Mitglied
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    Ärztin
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    Mal ne ganz dumme Frage: Erfüllst du denn die Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld?

    Meinem Mann droht im Januar aufgrund befristetem Job die Arbeitslosigkeit und er wird, da er dann erst 6 Monate gearbeitet hat, kein Arbeitslosengeld bekommen....



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Beiträge
    50
    Hallo,

    ich kenne viele Kollegen die mal kürzer oder länger arbeitslos waren. Ich selbst auch. Würde mir da nicht allzu viel Stress mit machen.

    Wenn die Stelle so schlecht ist wie du schreibst, würde ich schnell kündigen und für den Rest der Zeit krank feiern.
    Ich kenne zwei Kollegen, die keine Sperrzeit hatten. Einmal mit und einmal sogar ohne entsprechende Bescheinigung. Da musste nichts mit psychischer Erkrankung stehen. Es musste nur glaubhaft bescheinigt werden, dass die Arbeit unzumutbar ist. Da die Arbeitsbedingungen in den meisten Kliniken ja bekanntlich leider unzumutbar sind, sollte das kein Problem sein.

    Dann hängt es eben noch vom Sachbearbeiter im Amt ab. Wahrscheinlich klappt es, ansonsten würde ich entspannt etwas vom gesparten Geld verbraten. Die paar Kröten hast du doch dann später locker mit einem Monat arbeit wieder drin.

    Insgesamt gilt immer: Die meisten Probleme lösen sich früher oder später von selbst.



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  5. #10
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    Zitat Zitat von Malisa Beitrag anzeigen
    Mal ne ganz dumme Frage: Erfüllst du denn die Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld?

    Meinem Mann droht im Januar aufgrund befristetem Job die Arbeitslosigkeit und er wird, da er dann erst 6 Monate gearbeitet hat, kein Arbeitslosengeld bekommen....
    Hallo,
    ich musste es jetzt erst mal nachlesen und habe herausgefunden: "Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben."

    Da ich seit mehreren Jahren berufstätig bin (habe vorher an einer anderen Klinik gearbeitet), ist das kein Problem. Hatte bis jetzt sogar immer unbefristete Verträge - auch an der aktuellen Klinik. Die möchten mich sicherlich gern behalten, ich möchte bloß nicht da bleiben



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